Lauterbach

Psychiatrie-Reform wird teurer als erwartet

Neue Personalschlüssel für die Psychiatrie werde es nicht zum Nulltarif geben, sagt SPD-Fraktionsvize Professor Karl Lauterbach.

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BERLIN. Die Neuausrichtung der Versorgung von Psychiatriepatienten (PsychVVG - Gesetz zur Weiterentwicklung der Versorgung und Vergütung für psychiatrische und psychosomatische Leistungen) lässt sich die große Koalition möglicherweise mehr kosten, als bisher bekannt.

"Das Gesetz ist mit Mehrkosten verbunden, die nicht quantifiziert sind, sagte der stellvertretende Fraktionsvorsitzende der SPD, Professor Karl Lauterbach, am Dienstag in Berlin.

Im Referentenentwurf werden die auf die gesetzliche und private Krankenversicherung zulaufenden Mehrkosten mit 63 Millionen Euro im Jahr ab 2017 beziffert. Dazu kommen weitere Mehrausgaben für Bund, Länder und Gemeinden.

Höhere Standards müssen ausfinanziert werden

Die Mehrkosten, die auf die rund 500 Krankenhäuser in Deutschland zurollen, die psychisch erkrankte Menschen stationär behandeln, ergeben sich aus den vom Gesetzgeber geplanten Personalanforderungen.

Von 2017 bis 2019 soll die in diesem Jahr eigentlich auslaufende Psychiatrie-Personalverordnung weiter gelten. Bis dahin soll der Gemeinsame Bundesausschuss neue Personalschlüssel definieren, orientiert am in Leitlinien für medizinisch sinnvoll erachteten Bedarf. Das sorgt für Unruhe bei den Klinik-Managern.

Die höheren Standards müssten ausfinanziert sein, hieß es im Vorfeld der Verbändeanhörung am Freitag.

Kritik gibt es auch an den geplanten Behandlungen von Patienten zuhause anstelle von vollstationären Aufnahmen. Die Kliniken sollen dafür geeignete Patienten in akuten Krankheitsphasen mit mobilen interdisziplinär aufgestellten Teams zuhause betreuen.

Wenn es sich anbiete, sollen die Krankenhäuser niedergelassene Ärzte und Psychotherapeuten in die "stationsäquivalente psychiatrische Behandlung", oder auch Hometreatment, einbeziehen, heißt es im Gesetzesentwurf.

Bundespsychotherapeutenkammer liefert konkreten Änderungsvorschlag

Das ist der KBV zu unverbindlich. Die häusliche Behandlung psychisch kranker Menschen gehöre in die Hände der niedergelassenen Ärzte und Psychotherapeuten, sagte KBV-Chef Dr. Andreas Gassen im Vorfeld der Anhörung. Sie könnten die Lotsenfunktion durch die hoch fragmentierte Versorgungslandschaft viel besser übernehmen.

Die KBV schlägt daher vor, der Gesetzgeber möge die Selbstverwaltung beauftragen, ein integriertes sektorenübergreifendes Versorgungskonzept zu entwickeln.

Einen konkreten Änderungsvorschlag unterbreitet die Bundespsychotherapeutenkammer. Behandlungen zu Hause sollen bei Bedarf von Psychiatrischen Institutsambulanzen (PIA) und Netzwerken niedergelassener Ärzte und Psychotherapeuten organisiert werden können.

Die "Ambulante Komplexbehandlung" soll eine Lücke in der Regelversorgung schließen. Derzeit fehle es an Angeboten, die den Behandlungsbedarf von Menschen in akuten Krankheitsphasen und Krisen in der ambulanten Versorgung abdecken könnten, heißt es in der Stellungnahme der Kammer.

Betroffen seien vornehmlich Schizophrenie-Patienten, Menschen mit schweren affektiven Störungen sowie schweren Persönlichkeits-, Angst- oder Zwangsstörungen. (af)

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