Kommentar
Psychoterror ist Gewalt
Psychoterror pur. Selten hat sich das Bundessozialgericht so stark bemüht, ein dramatisches Schicksal greifbar zu machen. Und doch: Nach dem Kasseler Urteil hat eine über vier Jahre von ihrem Ex-Partner bedrohte und belästigte Frau eine Opferentschädigung kaum zu erwarten.
Die Empörung ist groß und berechtigt. Doch sie kann sich nicht nach Kassel, sie muss sich nach Berlin richten - verbunden mit dem Signal, dass Opferschutz uns etwas wert ist.
Der Staat beansprucht das Gewaltmonopol für sich und verspricht uns dafür seinen Schutz. Wo dieser Schutz versagt, sollen die Opfer entschädigt werden. - So einfach ist die Grundidee des Opferentschädigungsgesetzes.
Doch das Gesetz zwingt eine ohnehin bürokratisierte Versorgungsverwaltung, die Opfer in Leib und Seele zu spalten. Das BSG hatte die Opferentschädigung mehrfach ausgedehnt. Als "tätlichen Angriff", den das Gesetz verlangt, lässt sich rein psychischer Terror aber beim besten richterlichen Willen nicht mehr fassen.
Doch Körper und Psyche gemeinsam sind es, den Menschen ausmachen. Es ist Zeit für einen modernen Gewaltbegriff. Es ist Zeit für ein neues Opferentschädigungsgesetz.
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