Resolution des bvvp

Psychotherapeuten wollen Freiberuflichkeit erhalten

Die Sondierungsgespräche der Parteien zur Regierungsbildung laufen. Derweil bringen sich die Psychotherapeuten über ihren Verband bvvp mit Forderungen an die künftige Regierung in Erinnerung.

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Handlungsbedarf angemahnt: Die Psychotherapeuten hoffen in der neuen Legislaturperiode auf mehr Aufmerksamkeit durch die Politik.

Handlungsbedarf angemahnt: Die Psychotherapeuten hoffen in der neuen Legislaturperiode auf mehr Aufmerksamkeit durch die Politik.

© Syda Productions / stock.adobe.c

Berlin. Die Delegiertenversammlung des Bundesverbands der Vertragspsychotherapeuten (bvvp) hat mit einer Resolution von der zukünftigen Bundesregierungen Maßnahmen zum Erhalt der Freiberuflichkeit der Berufsgruppe gefordert. Bei „jeglichen Reformen des Gesundheitswesens und bei der Umsetzung alternativer Finanzierungsmodelle (sei) die selbstständige Freiberuflichkeit unserer Berufsgruppe zu sichern“, heißt es in der Resolution im Wortlaut.

Auch die Digitalisierung ist in der Resolution ein Thema: So müssten die Sicherheit der Systeme, die Stabilisierung bestehender Dienste und Augenmaß beim Ausbau Priorität haben. Die „Bestrafung“ von Psychotherapeutinnen und -therapeuten, die sich bislang nicht an die Telematikinfrastruktur anschließen wollen, müsse „umgehend per Rechtsverordnung beendet werden“.

Der bvvp fordert zudem eine ausreichende Finanzierung für das neue Psychotherapie-Studium und die zukünftige Weiterbildung der Fachpsychotherapeuten. Dafür müsse eine Förderung der ambulanten Weiterbildung über die EBM-Vergütung hinaus gesetzlich festgelegt werden.

bvvp: GOÄ-Novelle muss kommen

Die Delegierten wenden sich auch gegen die Einführung eines Benchmarkings in psychotherapeutischen Praxen, die laut SGB V (Paragraf 136 a) gefordert werde: Psychotherapie bedeute hoch individualisierte Prozessgestaltung und hoch individuelle Behandlungskonstellationen und sei deshalb nicht für ein Benchmarking geeignet, heißt es in der Resolution.

Nicht zuletzt fordern die Psychotherapeuten nachdrücklich die „zügige Umsetzung der GOÄ-Reform“. Der Neuentwurf der GOÄ, in dem die zuwendungsorientierten Leistungen aller Fachgebiete, insbesondere der P-Fächer, deutlich besser bewertet werden, liege vor. Eine schnelle Verabschiedung sei nun „unumgänglich“. Aktuell würden die psychotherapeutischen Leistungen in der GOÄ sogar deutlich niedriger bewertet als in der gesetzlichen Krankenversicherung. „Die kommende Bundesregierung wird aufgefordert, sich hierfür im Bundesrat entschieden einzusetzen“, fordert der bvvp. (ger)

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