GBA

Psychotherapien leichter kombinierbar

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BERLIN. Der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) hat Erleichterungen für die Psychotherapie beschlossen.

Künftig sollen auch in der tiefenpsychologisch fundierten und in der analytischen Psychotherapie Einzel- und Gruppentherapie kombinierbar sein. Bislang ist das nur im Ausnahmefall vorgesehen.

Um diese Änderung zu ermöglichen, hat der GBA am Donnerstag eine entsprechende Änderung der Psychotherapie-Richtlinie beschlossen.

Künftig können die psychoanalytisch begründeten Verfahren - ebenso wie die Verhaltenstherapie - jeweils als Einzelbehandlung, als Gruppenbehandlung oder in Kombination vorgenommen werden.

Der GBA habe durch Expertenbefragungen und die Auswertung wissenschaftlicher Studien Hinweise darauf gewonnen, dass eine kombinierte Therapie positive Effekte haben könne, begründete Dr. Harald Deisler, unparteiisches GBA-Mitglied und Vorsitzender des Unterausschusses Psychotherapie, die Entscheidung.

Wenn sich Therapeut und Patient darauf verständigen, Einzel- und Gruppentherapie zu kombinieren, muss ein Behandlungsplan erstellt werden.

Sind mehrere Therapeuten beteiligt, sollen diese ihre Gesamtbehandlungspläne aufeinander abstimmen - sofern der Patient damit einverstanden ist - und sich gegenseitig über den Behandlungsverlauf informieren.

Innerhalb von vier Jahren wird der GBA prüfen, wie sich die flexiblere Therapieoption auf die Inanspruchnahme der Gruppentherapie auswirkt und ob das Ziel einer besseren Versorgung erreicht wird.

"Interessant zu beobachten wird beispielsweise sein, ob die Zahl der Gruppentherapien steigt. Dies wäre auch ein Beitrag, Wartezeiten zu verhindern", so Deisler. (chb)

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