Kommentar

Rabatt-Freigabe im Pharmagroßhandel: Liefersicherheit kaltgestellt

Regierungsplänen zufolge soll die Preisbindung im Pharmagroßhandel fallen. Aller Wahrscheinlichkeit nach kein Beitrag zu resilienten Lieferketten.

Christoph WinnatEin Kommentar von Christoph Winnat Veröffentlicht:

Ende Juli ist das Gesetz gegen Arzneimittelengpässe (ALBVVG) seit einem Jahr am Netz. Doch die zugrundeliegende Einsicht, es im Generikamarkt mit dem Wettbewerb übertrieben zu haben, ist offenbar schon wieder vergessen. Wie sonst ließe sich erklären, dass der Referentenentwurf zur Apothekenreform die Bemühungen um mehr Liefersicherheit zielsicher konterkariert? Pharmazeutischen Großhandlungen soll „erlaubt“ werden, den Apotheken Skonti und Rabatte über die ihnen gesetzlich zugestandene Marge hinaus zu gewähren.

Damit würde der ohnedies bereits scharfe Preiswettbewerb um die Gunst der großen Einkaufskooperationen noch weiter angeheizt. Womöglich – Warnungen aus der Branche nach zu urteilen sogar mit Sicherheit – bis zur betriebswirtschaftlichen Besinnungslosigkeit.

Konsequenterweise fordern deshalb die vollversorgenden Zwischenhändler den Erhalt einer nicht unterbietbaren Mindestvergütung, wie sie kürzlich der Bundesgerichtshof in Gestalt der fixen Packungsgebühr (aktuell 73 Cent) auch bestätigt hat.

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Was leisten die Vollversorger? 2023 gingen 1,5 Milliarden Packungen durch ihre Hände. Davon 747 Millionen verschreibungspflichtige; in der Größenordnung ziemlich genau das Volumen, das zu GKV-Lasten verordnet wurde. „Beschaffen, lagern, liefern“ – bei zuletzt weniger als einem halben Prozent Nettorendite.

Apotheken zu subventionieren, noch dazu bis an den Rand des eigenen unternehmerischen Ruins, kann nicht Bestandteil des Versorgungsauftrags sein. Den Distributeuren diese Funktion aufzubürden, ist nicht nur ordnungspolitisch unseriös, sondern garantiert auch ein Schuss, der nach hinten losgeht.

Schreiben Sie dem Autor: christoph.winnat@springer.com

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