Anhörung zum Versichertenentlastungs-Gesetz

Rätsel um die Kassen-Phantome

Sollen die Krankenkassen aus dem Gesundheitsfonds geflossenes Geld für nicht auffindbare Mitglieder zurückerstatten? Bei der Anhörung zum Versichertenentlastungsgesetz herrschte dazu keine Einigkeit.

Anno FrickeVon Anno Fricke und Florian StaeckFlorian Staeck Veröffentlicht:
Wer sind die Scheinmitglieder der Kassen? Es sind "Bürger Deutschlands, die nicht auffindbar sind", so der AOK-Bundesverband – also keine Saisonarbeiter, aber zum Beispiel Menschen ohne festen Wohnsitz.

Wer sind die Scheinmitglieder der Kassen? Es sind "Bürger Deutschlands, die nicht auffindbar sind", so der AOK-Bundesverband – also keine Saisonarbeiter, aber zum Beispiel Menschen ohne festen Wohnsitz.

© Zinken/dpa; Kiefer/dpa

BERLIN. Die vom Gesetzgeber angeregte Bereinigung der gesetzlichen Krankenversicherung um Mitglieder, die keine Beiträge mehr bezahlen, aber auch keine Leistungen in Anspruch nehmen, hat den Gesundheitsausschuss des Bundestags am Montag beschäftigt.

Unterschiedliche Auffassungen herrschen bei den Kassenarten darüber, ob und inwieweit die Kassen für diese Gruppe möglicherweise zu Unrecht erhaltenes Geld an den Gesundheitsfonds zurückerstatten sollten.

Der Entwurf für das Versichertenentlastungsgesetz (VEG) will die Praxis, Geld für diese Versicherten zu kassieren, bis ins Jahr 2013 zurückverfolgen und ahnden.

Es handele sich um "Bürger Deutschlands, die nicht auffindbar" seien, sagte der Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbands Martin Litsch bei der Sachverständigenanhörung zum Entwurf des Versichertenentlastungsgesetzes.

Diese Menschen müssen die Krankenkassen aufgrund der geltenden Versicherungspflicht mit einer obligatorischen Anschlussversicherung ausstatten (OAV). Die Annahme, dass es sich dabei um Saisonarbeiter aus dem Ausland handele, die nach der Ernte oder der Touristensaison wieder in ihre Heimatländer zurückkehrten, wies Litsch zurück.

Zumindest im AOK-System würden Saisonkräfte automatisch identifiziert und ausgebucht. Er sei daher gegen eine rückwirkende Abwicklung dieser Versichertengruppe.

vdek fordert Verschärfung

Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende des Verbands der Ersatzkassen (vdek), begrüßte das Vorhaben der Regierung. Sie forderte sogar eine Verschärfung, um "Umgehungsstrategien" vorzubeugen.

Bis zum Inkrafttreten des Gesetzes könnten betroffene Kassen versuchen, ihre Bestände zu bereinigen, um die Berechnungsgrundlagen für sich freundlicher zu gestalten. Die Dateien sollten daher auch auf Veränderungen hin geprüft werden.

Die Dimension des Problems bleibt derweil im Dunkeln. Vor einigen Tagen sprach BKK-Dachverbands-Chef Franz Knieps von mehreren hunderttausend Betroffenen.

Bei der Anhörung identifizierte Dr. Elisabeth Fix vom Caritasverband die angesprochene Gruppe als Obdachlose und Sozialfälle aus der EU. Ungeklärt scheint auch zu sein, wie mit ursprünglich einmal mitversicherten Familienangehörigen umgegangen werden soll, wenn mit dem Entlastungsgesetz zahlreiche Versicherungsverhältnisse erlöschen sollten.

Aus verfassungsrechtlicher Sicht sei das Vorgehen des Gesetzgebers einschließlich der Rückforderungen nicht zu beanstanden, sagte Professor Helge Sodan von der FU Berlin. Dies gelte, auch wenn mit erheblichen Belastungen für einzelne Kassen zu rechnen sei.

Vertrauensschutz könnten die Kassen nicht reklamieren. Es sei unrealistisch anzunehmen, dass Kassen sich der Tatsache von Scheinmitgliedschaften nicht bewusst seien.

Regierung lehnt Änderungsvorschläge des Bundesrats ab

Unterdessen hat die Bundesregierung Änderungsvorschläge des Bundesrats zum VEG in allen Punkten abgelehnt. Insbesondere hatten die Länder dafür plädiert, den Kassen höhere Finanzreserven zu belassen als im Gesetzentwurf vorgesehen.

Die Koalition will allen Kassen an die Finanzpolster, die mehr als eine Monatsausgabe bunkern. Die Länderkammer hat vorgeschlagen, die Grenze beim 1,5-Fachen einer Monatsausgabe zu ziehen.

Das lehnt die Regierung ab. Infolge des Gesetzes müssten die Kassen Reserven in Höhe von 4,5 Milliarden Euro auflösen. Der Bundesrats-Vorschlag würde diese Summe um mehr als zwei Drittel reduzieren, so die Regierung.

Auch ein weiterer Ländervorschlag findet kein Gefallen: Der Bundesrat wollte den Kassen ermöglichen, zusätzlich zur Regelversorgung bürokratiearm "Qualitätsverträge" aufzulegen.

Ein neuer Paragraf 135d SGB V sollte Kassen mehr Gestaltungsfreiheit geben, um auch "kleine Verbesserungen in der Leistungserbringung" in Verträgen mit Ärzten zu vereinbaren.

KVen und die Deutsche Krankenhausgesellschaft können solche Verträge bereits schließen, für Kassen dagegen fehlt die Rechtsgrundlage bisher. Die Regierung winkt ab.

Es gebe "keinen Regelungsbedarf". Schon bisher hätten Kassen "weitgehende Möglichkeiten", um kassenindividuelle Einzelverträge zu schließen.

Dass Arbeitnehmer und Arbeitgeber sich ab 2019 den Zusatzbeitrag der Krankenkassen teilen sollen, ist kein Aufreger mehr. Unter dem Strich könnten Durchschnittsverdiener mit zwölf Euro mehr im Monat rechnen, sagte Professor Volker Ulrich.

Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Erhebung von AOK und Deutscher Krebsgesellschaft

Mehr Versicherte nutzen Untersuchungen zur Krebsfrüherkennung

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen
Lesetipps
Im Vordergrund Savanne und eine Giraffe, im Hintergrund der Kilimandscharo.

© espiegle / stock.adobe.com

Erhöhtes Thromboserisiko

Fallbericht: Lungenembolie bei einem Hobby-Bergsteiger