Finanzierungslücke

Bundesrat will Kassenpolster schonen

Der Gesundheitsausschuss der Länderkammer will nicht nur Versicherte entlasten, sondern auch die Kassen.

Florian StaeckVon Florian Staeck Veröffentlicht:
Die Beitragspauschalen für „Hartz IV“-Empfänger sind nicht kostendeckend. Doch die Finanzierungslücke wird vorerst bleiben.

Die Beitragspauschalen für „Hartz IV“-Empfänger sind nicht kostendeckend. Doch die Finanzierungslücke wird vorerst bleiben.

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BERLIN. Die Bundesländer sind vergrätzt, dass Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) im Versichertenentlastungsgesetz (VEG) nicht die Finanzierungslücke beim Arbeitslosengeld II angehen will. Der Gesundheitsausschuss des Bundesrats "bedauert" in seiner Stellungnahme zum VEG, dass die Bundesregierung der Bitte der diesjährigen Gesundheitsministerkonferenz nicht nachkommt.

Hintergrund sind die seit Jahren zu niedrigen Beitragspauschalen, die die gesetzlichen Krankenkassen für versicherte "Hartz IV"-Empfänger vom Bund erhalten. Die Summe beläuft sich auf aktuell rund 98 Euro, doch die durchschnittlichen Leistungsausgaben je Monat lagen zuletzt bei rund 245 Euro. Nach einer Berechnung des IGES-Instituts addiert sich der so entstehende Fehlbetrag bei den Kassen auf jährlich über neun Milliarden Euro.

Im Koalitionsvertrag haben sich Union und SPD ausdrücklich auf schrittweise Einführung kostendeckender Beiträge verständigt. Eine "ursachengerechte Anhebung" würde "auch der Intention des GKV-VEG entsprechen", schreibt der Gesundheitsausschuss. Das Plenum des Bundesrats entscheidet in seiner Sitzung am 21. September, ob es sich diese Kritik zu eigen macht.

Mehr Freiheiten in der Vertragsgestaltung für KV und Kasse!

Der Ausschuss plädiert in seiner Stellungnahme dafür, KVen und Kassen mehr Freiheiten in der Vertragsgestaltung zu geben, insbesondere im Falle einer schlechten Versorgung oder gar Unterversorgung:

  • Durch eine Gesetzesänderung soll es den Vertragspartnern möglich werden, auf freiwilliger Basis den Strukturfonds um 0,2 Prozent der morbiditätsorientierten Gesamtvergütung aufzustocken. Bisher ist dieser Fonds, in den die Kassen in gleicher Höhe einzahlen müssen, auf 0,1 Prozent der Vergütung beschränkt. Über die Mittelverwendung des aufgestockten Fonds sollen die KVen "im Benehmen" mit den Kassen oder ihren Landesverbänden entscheiden. Die Idee ist dabei, den Vertragspartnern einen größeren Handlungsspielraum zu geben, um die Versorgung vor Ort zu sichern, heißt es.
  • Insbesondere sollten die Mittel aus dem aufgestockten Fonds für die Förderung der Weiterbildung in der Allgemeinmedizin verwendet werden. Mit dem Geld könnten Weiterbildungsverbünde unterstützt oder auch zusätzliche Studienplätze in der Humanmedizin im Rahmen von Modellstudiengängen finanziert werden, schreibt der Gesundheitsausschuss.
  • Krankenkassen sollen ein Instrument an die Hand bekommen, um Qualitätsverträge mit den KVen zu schließen. Auf Basis eines neu zu schaffenden Paragrafen 135 d SGB V könnten Kassen Verträge auflegen, die Qualität, und Wirtschaftlichkeit ärztlicher Leistungen, der Arzneimitteltherapie und der sektorenübergreifenden Versorgung zum Gegenstand haben. Ausgeschlossen von solchen Verträgen sollen Leistungen sein, für die es im Bundesmantelvertrag und im EBM keine widersprechende Regelung gibt und die vom Gemeinsamen Bundesausschuss abgelehnt wurden. Eine Vielzahl von Akteuren – von Pharma- und Medizintechnikherstellern bis hin zu Anbietern von telemedizinischen Leistungen – könnten Vertragspartner sein. Bislang können Kassen nur im Rahmen von Modell- und Selektivverträgen über den Leistungsumfang der Regelversorgung hinausgehen. Doch für derartige Sonderverträge seien die administrativen Hürden hoch. Auch fehlten bisher beispielsweise Anschlussregelungen, wenn erfolgreiche Modellvorhaben auslaufen, die Übernahme in die Regelversorgung aber vom GBA noch nicht abschließend bewertet wurde.
  • Bremsen will der Bundesratsausschuss das zwangsweise Abschmelzen von Finanzüberschüssen der Kassen, das im Entwurf des VEG vorgesehen ist. Diese Regel soll erst dann greifen, wenn eine Kasse mehr das 1,5-Fache einer Monatsausgabe gebunkert hat. Bislang will Spahn Kassen schon dann zum Abbau von Betriebsmitteln zwingen, wenn sie eine Monatsausgabe zurückgelegt haben.

Ende 2017 verfügten 34 Kassen unter Aufsicht des Bundesversicherungsamts über Rücklagen von mehr als einer Monatsausgabe. Außerdem will der Bundesrats-Ausschuss nur Kassen an die Kandare nehmen, die mehr als 100.000 Mitglieder haben, der VEG-Entwurf zieht die Grenze bei 50.000 Mitgliedern. Argumentiert wird, nur entsprechend große Kassen seien ausreichend gegen "Hochkostenfälle", also Versicherte, deren Versorgung extrem teuer ist, abgesichert.

Lesen Sie dazu auch den Kommentar: Alte Idee in neuem Gewand

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