Betäubungsmittelgesetz
Reform dringend angemahnt
Die Deutsche Gesellschaft für Suchtmedizin übt scharfe Kritik: Das generalpräventive Ziel des BtMG sei in jeder Hinsicht von gestern.
Veröffentlicht:BERLIN. Die Deutsche Gesellschaft für Suchtmedizin (DGS) fordert eine Generalrevision des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG).
Das bestehende Recht habe die Entwicklungen der Suchtmedizin nicht oder nur teilweise aufgenommen und wirke daher "problemverschärfend", heißt es in einem Diskussionspapier der DGS.
Die Fachgesellschaft stellt dem BtMG in seiner Wirkung ein verheerendes Zeugnis aus. Das 1971 in Kraft getretene Gesetz stamme "aus einer anderen Zeit": Das generalpräventive Ziel des BtMG habe nicht nur sein Ziel verfehlt, es verhindere sogar "schadensbegrenzende Maßnahmen".
Das repressive Element dominiere die anderen Säulen einer modernen Drogenpolitik, nämlich Prävention, Schadensminderung und Therapie.
Der 1982 nachträglich eingefügte Abschnitt über "Therapie statt Strafe" sei nie wirklich Kernelement des Gesetzes geworden. So habe beispielsweise die "seit Jahren unsichere Rechtslage für Substitutionsärzte geradewegs in eine Unterversorgung geführt".
Seit 1994 hätten Bund und Länder es nicht geschafft, den Auftrag des Bundesverfassungsgerichts umzusetzen und einheitliche Obergrenzen für den Besitz von Cannabis festzulegen, hält die DGS fest.
Zudem nehme die Zahl der Urteile, bei denen die Strafvollstreckung zugunsten der Therapie zurückgestellt wird, "seit Jahren kontinuierlich ab".
Mehrere Forderungen
Aus suchtmedizinischer Sicht müsse das BtMG aus mehrfacher Sicht überprüft werden:
Abstinenzdogma: Die dauerhafte Abstinenz von Suchtmitteln als einzig relevantes Ziel sei längst einer "realitätsorientierteren Zielhierarchie" gewichen - wie etwa der Substitutionsbehandlung.
Neue psychoaktive Substanzen: Hier kenne das Gesetz nur Verbote - zusätzlich müsse aber ein "drug checking" gesetzlich abgesichert werden, also die Möglichkeit, Drogen straffrei auf ihre Zusammensetzung prüfen zu lassen.
"Jahrzehntelang behindert" worden ist die Erforschung der medizinischen Eigenschaften von Hanf, klagt die DGS. Stattdessen seien potenzielle Patienten "zu Kriminellen erklärt worden".
Für suchtmedizinisch tätige Ärzte sei der Paragraf 29 BtMG eine stete Bedrohung. Durch diesen Passus würden Ärzte, die ihren Patienten Medikamente mitgeben, wie "Dealer verfolgt". (fst)