Pflege-Bahr

Regierung kontert Kritik von Stiftung Warentest

Die SPD kritisiert die mutmaßliche Förderung der Privatassekuranz durch den Pflege-Bahr der schwarz-gelben Koalition. Die Antworten tragen noch den Stempel des Vorwahlkampfs.

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BERLIN. Die Bundesregierung verteidigt den unter Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) eingeführten "Pflege-Bahr" gegen Kritik. In der Antwort auf eine parlamentarische Anfrage der SPD-Fraktion weist die Regierung Vorhaltungen beispielsweise der "Stiftung Warentest" als unzutreffend zurück.

Dass Risikozuschläge und Leistungsausschlüsse den Unternehmen nicht gestattet sind und zudem ein Abschlusszwang bei der geförderten Pflege-Zusatzversicherung besteht, seien Vorteile, die von "Stiftung Warentest" nicht gewürdigt wurden, heißt es.

Ziel des "Pflege-Bahrs" sei es nicht, Finanzierungslücken im Pflegefall vollständig zu schließen. Denn mit dem Zuschuss zur privaten Pflegevorsorge solle vielmehr "der Einstieg in mehr Eigenverantwortlichkeit gefördert werden", erklärt die Regierung.

Die SPD-Fragen sowie die Regierungs-Antworten lesen sich vor dem Hintergrund der aktuellen Koalitionssondierungen wie ein Nachhutgefecht: Der "Systemwettbewerb" zwischen GKV und PKV habe sich "bewährt", heißt es: "Er schafft Vielfalt in der Versorgung und stärkt die Wahlmöglichkeiten der Versicherten".

Auf Distanz geht die Regierung zu Forderungen von Jens Spahn (CDU), gesundheitspolitischer Sprecher der Unionsfraktion.

Keine Sondervorteile für die PKV

Dieser hatte einen "Risikoausgleich" für die PKV verlangt, falls eine völlige Wahlfreiheit für alle Bürger zwischen privater und gesetzlicher Krankenversicherung geschaffen würde. Ein solcher Risikoausgleich für die PKV sei "nicht Ziel der Bundesregierung".

Zudem weist die Regierung den Vorwurf der SPD zurück, bei der Übertragung des Systems der Arzneirabatte nach Paragraf 130a SGB V auf die PKV seien der Privatassekuranz "Sondervorteile" eingeräumt worden.

Die SPD-Fraktion hatte moniert, die PKV-Unternehmen würden auch Rabatte auf Rezepte bekommen, die der Versicherte im Rahmen von Selbst- oder Eigenbehalten gezahlt hat.

Intention des Gesetzes sei es gewesen, so die Regierung in ihrer Antwort, zu verhindern, "dass es durch die Beschränkung von gesetzlichen Abschlägen auf die GKV zu Kostenverlagerungen auf Versicherte der PKV und Beihilfeempfänger kommt".

Außerdem sei geregelt, dass die PKV-Unternehmen die Abschläge "ausschließlich zur Vermeidung oder Begrenzung von Prämienerhöhungen oder zur Prämienermäßigung" verwenden dürfen. (fst)

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