Klinikreform

Regierung prüft Länder-Kritik

Streitpunkt Klinikreform: Die Regierung reagiert nun auf Kritik. Forderungen der Länder sollen geprüft werden.

Veröffentlicht:

BERLIN. "Ja, aber" und "Wir werden prüfen": Die Bundesregierung reagiert auf die Forderungen des Bundesrats bei der Krankenhausreform ausweichend. Im September hatte die Länderkammer teils harsche Kritik an der Reformvorlage geübt.

In ihrer sogenannten Gegenäußerung gibt sich die Regierung überwiegend konziliant. Sibyllinisch heißt es: "Es wird darauf hingewiesen, dass die Prüfzusagen mit Blick auf ihre finanziellen Auswirkungen in einem Gesamtzusammenhang zu sehen sind."

So fordern die Länder etwa, die im Pflegestellenförder-Programm vorgesehenen Mittel zu verdoppeln. Anderenfalls würden pro Klinik nur drei bis vier zusätzliche Stellen entstehen.

Prüfen will das Ministerium auch eine zentrale Länderforderung: Nämlich den Versorgungszuschlag komplett in den Landesbasisfallwert zu überführen.

"Ein Krankenhaus darf nicht darauf angewiesen sein, zusätzliche Patienten zu behandeln, um die steigenden Kosten für den Personalstamm zu finanzieren", lautete die Forderung der Länderkammer.

Regierung zeigt sich kompromissbereit

Kompromissbereit zeigt sich die Bundesregierung auch bei der Forderung, weitere Ausnahmen für Leistungen zu definieren, die sich nicht automatisch senkend auf den Landesbasisfallwert auswirken.

Dies solle etwa für Leistungen gelten, die eine innovative Behandlung einer neuen Patientengruppe ermöglichen.

Lediglich beim Petitum der Länder, den Mehrleistungsabschlag Ende dieses Jahres abzuschaffen, bleibt die Regierung hart.

Dadurch entstünden unerwünschte Anreize für die Kliniken, zusätzliche Leistungen zu vereinbaren. Auch bei geplanten Selektivverträgen zwischen Kassen und einzelnen Krankenhäusern rückt die Regierung nicht von ihrem Entwurf ab.

Die Länder hatten moniert, diese Einzelverträge würden "die staatliche Krankenhausplanung unterlaufen" und forderten, solche Verträge dürfe es nur im Einvernehmen mit der Landesbehörde geben.

"Der Versorgungsauftrag eines Krankenhauses wird durch Qualitätsverträge nicht verändert", entgegnet die Regierung.

Altpeter fordert Änderungen

Der baden-württembergischen Gesundheitsministerin Katrin Altpeter (SPD) reichen die Prüfzusagen nicht. Sie bestehe darauf, dass die Gesetzesvorlage in mehreren Punkten geändert wird, erklärte Altpeter am Montag.

Anderenfalls komme es "unter dem Strich sogar zu Mehrbelastungen für die Krankenhäuser im Land".

Dagegen warnen die Kassen davor, den Wegfall des Versorgungszuschlags in Frage zu stellen. Anderenfalls könnte die Krankenhausreform bis zum Jahr 2020 acht Milliarden Euro zusätzlich kosten, hat die Barmer GEK vorgerechnet.

Auf Basis des derzeitigen Entwurfs könnten bereits 2016 Mehrkosten in Höhe von 755 Millionen Euro für die Kassen entstehen, 2017 wären es dann 1,5 Milliarden, 2018 sogar fast 1,9 Milliarden Euro Zusatzkosten. (fst)

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen
Lesetipps
Das Bundesverwaltungsgericht am Simsonplatz in Leipzig

© Bildagentur-online/Schoening

Bundesverwaltungsgericht

Podologin kann sektorale Heilpraktikererlaubnis beanspruchen