Kabinett billigt Lauterbach-Entwurf

Regierung will nationale Suizidprävention stärken

Koordinierungsstelle und Notrufnummer: Kurz vor der Neuwahl des Bundestags ist das Suizidpräventionsgesetz fertig und passiert das Kabinett. Kommt noch eine Mehrheit zustande? Die Union winkt ab.

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Berlin. Jedes Jahr nehmen sich Tausende Menschen in Deutschland das Leben. Mit einer nationalen, gestärkten Suizidprävention will die Regierung Menschen in solchen Notlagen besser und frühzeitiger helfen. Das entsprechende Gesetz wurde am Mittwoch vom Bundeskabinett verabschiedet.

„Unser Ziel muss sein, so viele Leben zu retten wie möglich“, sagte Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD). Die Zeit für eine Beratung und Verabschiedung des Gesetzentwurfs im Bundestag ist aber in Anbetracht der Neuwahlen denkbar knapp. Dasselbe gilt für das Pflegekompetenzgesetz, dessen Entwurf das Kabinett am Mittwoch ebenfalls passierte.

Der Gesetzentwurf zur Suizidprävention legt den Schwerpunkt auf eine nationale Koordinierungsstelle zur Suizidprävention. Es soll darüber hinaus eine zentrale Notrufnummer (113) eingeführt werden sowie ein digitales Verzeichnis der Hilfs- und Beratungsangebote bundesweit.

Digitales Verzeichnis für Hilfsangebote

Weiter geht es um eine Qualitätssicherung bestehender Suizidprävention und um den Ausbau von Beratung, Schulung und Forschung. Alle Angebote sollen zudem bundesweit bekannter gemacht werden.

Der gesundheitspolitische Sprecher der Unionsfraktion im Bundestag, Tino Sorge (CDU), sagte der Ärzte Zeitung am Mittwoch, SPD, Grüne und FDP trügen die Verantwortung, dass sie zahlreiche Projekte erst im dritten Jahr der Ampel in Angriff genommen hätten – „und dass einige davon nun dem Ende der Koalition zum Opfer fallen“. Ohne Regierungsmehrheit und ohne Bundeshaushalt werde es keine weiteren Gesundheitsgesetze mehr geben, betonte Sorge.

Ethikrat sieht Länder in der Pflicht

Der Vorsitzende des Deutschen Ethikrats, Helmut Frister, hatte jüngst betont, dass er besonders die Bundesländer in der Pflicht sehe. Das gelte einerseits für die Finanzierung, aber auch für bauliche Maßnahmen, etwa an Brücken oder auf Hochhäusern.

Jährlich nehmen sich in Deutschland mehr als 10.000 Menschen das Leben, 2023 stieg diese Zahl auf 10.300 an. Damit sterben mehr Menschen durch Selbsttötung als durch Verkehrsunfälle, Mord, Aids/HIV und illegale Drogen zusammen. Darüber hinaus gibt es mehr als 100.000 Suizidversuche. (KNA/hom)

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