Bessere Bezahlung
Richtlinien zur Tarifbindung in der Altenpflege genehmigt
Ab September müssen Pflegeeinrichtungen Beschäftigte nach Tarif bezahlen. Ihnen stehen dafür drei Optionen zur Auswahl. Kommen sie keiner davon nach, verlieren sie den Versorgungsauftrag.
Veröffentlicht:Berlin. Die Verpflichtung zur tarifgebundenen Entlohnung in der Langzeitpflege nimmt Gestalt an. Bundesgesundheitsministerium und Bundesarbeitsministerium gaben am Freitag grünes Licht für die vom GKV-Spitzenverband vorgelegten Richtlinien zur künftigen Bezahlung von Pflege- und Betreuungskräften in Altenheimen und bei ambulanten Pflegediensten. Die Tarifpflicht greift laut Gesetz ab September 2022.
Um die tarifliche Entlohnung von Pflegekräften zu sichern, haben Pflegeeinrichtungen demnach drei Möglichkeiten. Sie müssen entweder selbst einen Tarifvertrag abschließen, mindestens entsprechend einem regional anwendbaren Tarifvertrag entlohnen oder aber in Höhe des Durchschnitts aller Tariflöhne in der Region bezahlen. Kommen sie der Tarifpflicht nicht nach, können sie keine Versorgungsverträge mehr mit den Pflegekassen abschließen.
Klage in Karlsruhe
Bei Verbänden privater Pflegeanbieter stößt die Regelung, die aus dem 2021 verabschiedeten Gesundheitsversorgungs-Weiterentwicklungsgesetz (GVWG) herrührt, auf scharfe Kritik. Sie haben Verfassungsbeschwerde eingereicht.
Bundesgesundheitsminister Professor Karl Lauterbach (SPD) erklärte am Freitag, die Pflicht zur tarifgebundenen Bezahlung stelle für viele Pflege- und Betreuungskräfte eine „deutliche Verbesserung“ da. Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) sagte, mit der Regelung setze man „eine Aufwärtsspirale bei den Löhnen in der Pflege in Gang“. Pflegekräfte hätten mehr als Applaus verdient.
Der GKV-Spitzenverband kündigte an, die Landesverbände der Pflegekassen wollten nun eine Übersicht vorlegen, welche in der Pflege regional anwendbaren Tarifverträge und kirchlichen Arbeitsrechtsregelungen bei den Vergütungsverhandlungen mit den Kassen nicht als unwirtschaftlich abgelehnt werden könnten. Die Veröffentlichung solle bis 15. Februar 2022 erfolgen. (hom)