Landtagsbeschluss
Saarländische Heilberufekammer: E-Mail-Adresse wird für Ärzte Pflicht
Ab 2027 müssen alle Mitglieder der saarländischen Heilberufekammern eine elektronische Korrespondenzadresse benennen. Das vom Landtag reformierte Kammergesetz definiert auch Mitteilungspflichten an Dritte.