Entlastung Pflegekräfte

Sachverständigenrat Gesundheit soll mehr Expertise zur Pflege geben

Gesundheitsminister Lauterbach will Personaluntergrenzen für Pflegekräfte in Krankenhäusern selbst bestimmen dürfen – und zusätzliche Pflege-Expertise aktivieren. Das geht aus einem Gesetzentwurf hervor, über den das Kabinett am Mittwoch beraten soll.

Veröffentlicht: | aktualisiert:
Zweiteilen können sich die Pflegekräfte nicht, auch wenn diese Spiegelung im Gang der Viszeralchirurgie-Station des Krankenhauses Havelhöhe dies suggeriert.

Zweiteilen können sich die Pflegekräfte nicht, auch wenn diese Spiegelung im Gang der Viszeralchirurgie-Station des Krankenhauses Havelhöhe dies suggeriert.

© Christoph Soeder/dpa

Berlin. Die Pflegekräfte in den Krankenhäusern gehen auf dem Zahnfleisch. Das ist auch der Ampel-Koalition bewusst. In ihrem Koalitionsvertrag haben SPD, Grüne und FDP daher vereinbart, verbindliche Pflegeschlüssel einzuführen. Dies soll bis in vier Jahren der Fall sein.

Bis dahin soll Bundesgesundheitsminister Professor Karl Lauterbach (SPD) ermächtigt werden, auf der Basis des vorhandenen Personalbemessungsinstruments PPR 2.0 Vorgaben zu erlassen. Außerdem soll das wissenschaftliche Monitoring der Pflege in Deutschland aufgewertet werden.

Am Montag hat Lauterbach seinen Kabinettskolleginnen und –kollegen den zwischen den Ressorts abgestimmten Entwurf eines Krankenhaus-Pflegeentlastungsgesetzes (KHPfleG) übersandt. Die Ministerrunde von Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) befasst sich am kommenden Mittwoch (14. September) mit dem Entwurf.

Pflege bald Teil der Gesundheitsversorgung?

Im Vergleich zum Referentenentwurf von Mitte August neu ist, dass der gesetzliche Auftrag des Sachverständigenrats (SVR) „ausdrücklich um den Bereich Pflege“ erweitert werden soll. Damit solle die Bedeutung der Pflege als wesentlicher Bestandteil der Gesundheitsversorgung unterstrichen und der SVR ermutigt werden, in seinen Gutachten zur Weiterentwicklung des Gesundheitssystems noch stärker als bisher die Pflege zu berücksichtigen, heißt in einem Begleitschreiben zur Gesetzesvorlage.

Gleichzeitig soll der gesetzlich vorgegebene Gutachten-Rhythmus geändert werden, um dem SVR schnellere und aktuellere Politikberatung zu ermöglichen.

Lesen sie auch

Intensivstationen nicht berücksichtigt

Mit dem Gesetz soll das Bundesgesundheitsministerium zudem ermächtigt werden, ohne Zustimmung des Bundesrats aber im Einvernehmen mit dem Finanzministerium für eine Übergangszeit Vorgaben zur Ermittlung des Personalbedarfs und zur Festlegung der Personalbesetzung in der stationären Versorgung erwachsener und minderjähriger Patienten zu erlassen.

Nicht erfasst werden soll allerdings die Pflege im Operationsdienst, in Dialyseeinheiten, in der Anästhesie, in der Endoskopie, in der Funktionsdiagnostik, in der Ambulanz und in den Notaufnahmen. Auch Intensivstationen sollen nicht berücksichtigt werden.

Laut der Vorlage sollen nun die Ist- und Sollbesetzungen für die Krankenhäuser bis Ende 2024 ermittelt werden. Frühestens ab Januar 2025 könne dann eine Verordnung des Bundesgesundheitsministeriums greifen, heißt es in den Erläuterungen zum Entwurf. Im Referentenentwurf war noch von einer Einführung zum 1. Januar 2024 die Rede gewesen. (af)

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema
Das könnte Sie auch interessieren
Wie patientenzentriert ist unser Gesundheitssystem?

© Janssen-Cilag GmbH

Video

Wie patientenzentriert ist unser Gesundheitssystem?

Kooperation | In Kooperation mit: Janssen-Cilag GmbH
Höhen- oder Sturzflug?

© oatawa / stock.adobe.com

Zukunft Gesundheitswesen

Höhen- oder Sturzflug?

Kooperation | In Kooperation mit: Janssen-Cilag GmbH
Patientenzentrierte Versorgung dank ePA & Co?

© MQ-Illustrations / stock.adobe.com

Digitalisierung

Patientenzentrierte Versorgung dank ePA & Co?

Kooperation | In Kooperation mit: Janssen-Cilag GmbH
Ein Roboter, der Akten wälzt? Künstliche Intelligenz kann bereits mit Leitlinien umgehen – jedenfalls wenn sie so gut strukturiert sind wie die der DEGAM.

© Iaroslav / stock.adobe.com

Digitalisierung in der Medizin

Kollegin Dr. ChatGPT? Wie Künstliche Intelligenz Ärzten helfen könnte

Digital und innovativ: Klinikum Siegen überzeugt von Fluency Direct

© Solventum Germany GmbH

Solventum Spracherkennung

Digital und innovativ: Klinikum Siegen überzeugt von Fluency Direct

Anzeige | 3M Healthcare Germany GmbH
Kommentare
Sonderberichte zum Thema
In der Klinik Königshof in Krefeld werden Menschen mit psychischen Erkrankungen behandelt. Die digitale Terminvergabe über Doctolib senkt eine Hemmschwelle: Es fällt leichter, mit wenigen Klicks einen Termin zu buchen, als im direkten Gespräch am Telefon.

© St. Augustinus Gruppe

Unternehmensstrategie für Krankenhäuser

Patientenportal stärkt die Reichweite der Klinik

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Doctolib GmbH
Patientenportale: Greifbarer Mehrwert für Klinik und Patienten

© MQ-Illustrations / stock.adobe.com

Digitalisierung von Krankenhäusern

Patientenportale: Greifbarer Mehrwert für Klinik und Patienten

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Doctolib GmbH
Susanne Dubuisson, Product Leader in Health Tech beim E-Health-Unternehmen Doctolib.

© Calado - stock.adobe.com

Tools zur Mitarbeiterentlastung

Online-Termine gegen den Fachkräftemangel

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Doctolib GmbH
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen
Lesetipps
Krankenkassen haben zum Jahreswechsel schlechte Botschaften für ihre Mitglieder: die Zusatzbeiträge steigen stark. Die Kritik an versäumten Reformen der Ampel-Koalition ist einhellig.

© Comugnero Silvana / stock.adobe.com

Update

62 Kassen im Beitragssatz-Check

Höhere Zusatzbeiträge: So teuer wird Ihre Krankenkasse 2025