Entlastung Pflegekräfte
Sachverständigenrat Gesundheit soll mehr Expertise zur Pflege geben
Gesundheitsminister Lauterbach will Personaluntergrenzen für Pflegekräfte in Krankenhäusern selbst bestimmen dürfen – und zusätzliche Pflege-Expertise aktivieren. Das geht aus einem Gesetzentwurf hervor, über den das Kabinett am Mittwoch beraten soll.
Veröffentlicht: | aktualisiert:Berlin. Die Pflegekräfte in den Krankenhäusern gehen auf dem Zahnfleisch. Das ist auch der Ampel-Koalition bewusst. In ihrem Koalitionsvertrag haben SPD, Grüne und FDP daher vereinbart, verbindliche Pflegeschlüssel einzuführen. Dies soll bis in vier Jahren der Fall sein.
Bis dahin soll Bundesgesundheitsminister Professor Karl Lauterbach (SPD) ermächtigt werden, auf der Basis des vorhandenen Personalbemessungsinstruments PPR 2.0 Vorgaben zu erlassen. Außerdem soll das wissenschaftliche Monitoring der Pflege in Deutschland aufgewertet werden.
Am Montag hat Lauterbach seinen Kabinettskolleginnen und –kollegen den zwischen den Ressorts abgestimmten Entwurf eines Krankenhaus-Pflegeentlastungsgesetzes (KHPfleG) übersandt. Die Ministerrunde von Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) befasst sich am kommenden Mittwoch (14. September) mit dem Entwurf.
Pflege bald Teil der Gesundheitsversorgung?
Im Vergleich zum Referentenentwurf von Mitte August neu ist, dass der gesetzliche Auftrag des Sachverständigenrats (SVR) „ausdrücklich um den Bereich Pflege“ erweitert werden soll. Damit solle die Bedeutung der Pflege als wesentlicher Bestandteil der Gesundheitsversorgung unterstrichen und der SVR ermutigt werden, in seinen Gutachten zur Weiterentwicklung des Gesundheitssystems noch stärker als bisher die Pflege zu berücksichtigen, heißt in einem Begleitschreiben zur Gesetzesvorlage.
Gleichzeitig soll der gesetzlich vorgegebene Gutachten-Rhythmus geändert werden, um dem SVR schnellere und aktuellere Politikberatung zu ermöglichen.
Neuer Gesetzentwurf
Personalschlüssel für Klinik-Pflege soll ab 2024 gelten
Intensivstationen nicht berücksichtigt
Mit dem Gesetz soll das Bundesgesundheitsministerium zudem ermächtigt werden, ohne Zustimmung des Bundesrats aber im Einvernehmen mit dem Finanzministerium für eine Übergangszeit Vorgaben zur Ermittlung des Personalbedarfs und zur Festlegung der Personalbesetzung in der stationären Versorgung erwachsener und minderjähriger Patienten zu erlassen.
Nicht erfasst werden soll allerdings die Pflege im Operationsdienst, in Dialyseeinheiten, in der Anästhesie, in der Endoskopie, in der Funktionsdiagnostik, in der Ambulanz und in den Notaufnahmen. Auch Intensivstationen sollen nicht berücksichtigt werden.
Laut der Vorlage sollen nun die Ist- und Sollbesetzungen für die Krankenhäuser bis Ende 2024 ermittelt werden. Frühestens ab Januar 2025 könne dann eine Verordnung des Bundesgesundheitsministeriums greifen, heißt es in den Erläuterungen zum Entwurf. Im Referentenentwurf war noch von einer Einführung zum 1. Januar 2024 die Rede gewesen. (af)