Digitalisierung

Sächsische Kammerversammlung: ePA muss praktikabel sein!

Sanktionsmöglichkeiten für PVS-Hersteller und schnelle Anbindung von Kliniken und Pflegeheimen: Die Anforderungsliste der Sächsischen Ärztekammervertreter an eine gute Digitalisierung ist lang.

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Dresden. Die Kammerversammlung der Sächsischen Landesärztekammer verlangt, umgehend alle Pflegeheime und Krankenhäuser mit geeigneten KIM-Zugängen auszustatten und diese dann auch verpflichtend zu nutzen. Weiterhin werde der strukturierte Entlass- oder Arztbrief aus diesen Institutionen gefordert, teilte die Sächsische Landesärztekammer am Donnerstag mit. „Denn aktuell ist einer der größten Brüche in der Informationsübermittlung am Übergang Krankenhaus zu den ärztlichen Praxen festzustellen“, sagte Kammerpräsident Erik Bodendieck. „Um künftig eine sinnvolle Datenverarbeitung zu garantieren, braucht es digital übertragene, strukturierte Daten.“

Darüber hinaus müssen nach Ansicht der Kammerversammlung alle notwendigen Maßnahmen ergriffen werden, um sicherzustellen, dass die elektronische Patientenakte (ePA) bis zum geplanten flächendeckenden Starttermin im kommenden Februar ein Mindestmaß an Praktikabilität besitze. „Bei der Weiterentwicklung muss dann vorrangig das Augenmerk auf strukturierte Daten gelegt werden“, sagte Bodendieck. „Denn nur diese erlauben eine automatisierte Verarbeitung, schnellere Zugriffszeiten und eine präzisere Auswertung.“ Das sei die Voraussetzung für eine intersektorale Nutzung.

Mangelnde Funktionalität darf nicht Praxissache sein

Außerdem spricht sich die Kammerversammlung für Sanktionsmöglichkeiten gegenüber Herstellern von Praxisverwaltungssystemen aus. Regulierung und Sanktionierung der PVS-Hersteller müssten wie im Gesundheits-Digitalagentur-Gesetz geplant unverzüglich umgesetzt werden. „In der Vergangenheit wurden viel zu oft die Ärztinnen und Ärzte für die Unzulänglichkeiten und mangelnden Funktionalitäten ihrer PVS verantwortlich gemacht“, sagte Bodendieck.

Die Kammerversammlung fordert zudem die Staatsregierung des Freistaats auf, im laufenden Gesetzgebungsverfahren zur Krankenhausreform den Vermittlungsausschuss anzurufen. Damit solle sichergestellt werden, dass die sektorenverbindende Versorgung bei der Reform nachhaltig unterstützt oder gefördert wird. Und dass die flächendeckende Versorgung insbesondere in ländlichen Regionen nicht gefährdet werde. Als Prämisse müsse der Erhalt der Versorgungsqualität gelten, so die Kammerversammlung. (sve)

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