Bayerns Ärzte fordern
Schluss mit Zielvereinbarungen in Arzt-Verträgen!
Der Bayerische Ärztetag hat sich deutlich gegen ökonomisch ausgerichtete Zielvereinbarungen in Arbeitsverträgen von Ärzten ausgesprochen.
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Zielvereinbarungen mit Bonuszahlungen führen zu Fehlanreizen, finden Bayerns Ärzte.
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AUGSBURG (sto). In der ambulanten und in der stationären Medizin sind nach Ansicht des Bayerischen Ärztetages deutliche Industrialisierungstendenzen erkennbar.
Diese Entwicklung, die in der Wirtschaft zu mehr Effizienz und zu Kosteneinsparungen führen soll, bewirke in der Medizin jedoch spürbare Nachteile für die flächendeckende Versorgung.
In einer mit großer Mehrheit verabschiedeten Entschließung forderten die Delegierten des 71. Bayerischen Ärztetages in Augsburg daher Politiker wie auch Krankenkassen- und Klinikleitungen auf, Fehlanreize, die auf Kosten der Patientenversorgung ausschließlich ökonomische Ziele verfolgen, abzuschaffen.
Stattdessen sollten Qualitätsindikatoren, Patientensicherungssysteme und Kriterien für Patienten- und Mitarbeiterzufriedenheit eingeführt werden, forderte der Ärztetag.
Zielvereinbarungen in Arbeitsverträgen, die ökonomisch ausgerichtet sind und die im Widerspruch zum Berufsrecht stehen, lehnten die Delegierten grundsätzlich ab.
Solche Zielvereinbarungen, die beispielsweise mit Bonuszahlungen verbunden sind, führten zu Fehlanreizen und zu Fehlentwicklungen, die mit einem verantwortungsvollen ärztlichen Handeln nicht vereinbar seien.
Transplantations-Skandale lückenlos aufklären
Zugleich forderte der Ärztetag im Zusammenhang mit den Skandalen in der Transplantationsmedizin eine lückenlose Aufklärung und eine strikte Einhaltung der Regeln. Die Diskussion sollte jedoch mit Augenmaß geführt werden.
Deutschland gehöre zu den Ländern mit der geringsten Bereitschaft zur Organspende. Opfer einer pauschalen Diskreditierung und Kriminalisierung der Transplantationsmedizin seien letztlich die Patienten, die auf einer Warteliste stehen, so der Ärztetag.
An die Krankenkassen und an die Meldeämter appellierten die Delegierten, ihren Aufklärungs- und Abgabepflichten im Zusammenhang mit der neuen Entscheidungslösung im Transplantationsgesetz, das am 1. November in Kraft tritt, nachzukommen.
Nur so sei es möglich, die Chance für Patienten auf der Warteliste auf ein lebensrettendes Spenderorgan zu erhöhen.