Vor Honorarverhandlungen

Sind Vertragsärzte Spitzenverdiener? Virchowbund veröffentlicht Faktenblatt

Die Honorarverhandlungen werden traditionell von Grabenkämpfen begleitet. Der Virchowbund begegnet der Behauptung der Kassen, Vertragsärzte gehörten zu den Spitzenverdienern, mit einem Fact-Sheet.

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Wo stehen Ärzte mit ihrem Einkommen? Der Virchowbund will aufklären.

Wo stehen Ärzte mit ihrem Einkommen? Der Virchowbund will aufklären.

© mark huls / Stock.Adobe.com

Berlin. „Ablenkungsmanöver“ und „Diskussionsverweigerung“ wirft der Virchowbund den Krankenkassen vor. Anlass sind Äußerungen aus dem GKV-Spitzenverband im Vorfeld der am Mittwoch beginnenden Honorarverhandlungen. Der Verband hatte jüngst unter anderem geschrieben, dass die Vertragsärzte nach wie vor zu den Spitzenverdienern gehörten. In einem Faktenblatt versucht der Virchowbund, die kursierenden Zahlen zu den Arzt- und Praxiseinnahmen ins rechte Verhältnis zu setzen.

Mit „altbekannten Schlüsselwörtern“ wie „Spitzenverdiener“ und „gestiegener Reinertrag“ wehrten die Kassen jede Debatte ab und gingen auf die Forderungen der Vertragsärzte nach einer inflationsbedingt angemessenen Erhöhung des Orientierungswerts nicht ein, kritisierte am Dienstag der Bundesvorsitzende des Virchowbundes, Dr. Dirk Heinrich, in einer Mitteilung. Das treffe nicht nur die Praxisinhaber und Ärzte, sondern auch die Angestellten.

Praxen können keine „gerechten Gehälter“ zahlen

„Während Krankenkassenmitarbeiter und Politiker Gehaltssteigerungen für sich reklamieren, verwehren sie gleichzeitig den Medizinischen Fachangestellten gerechte Gehälter und den lange überfälligen Coronabonus. Das passt nicht zusammen“, wird Heinrich zitiert.

Der Mitteilung hat der Virchowbund ein Fact-Sheet angehängt, in dem er versucht, den Unterschied zwischen Einkommen, Gewinn und Reinertrag begreifbar zu machen. Unter dem Punkt „Wieviel verdienen Praxisinhaber denn nun?“ führt der Verband mit Verweis auf Berechnungen des Zentralinstituts für die kassenärztliche Versorgung aus: „Der Netto-Stundensatz von niedergelassenen Ärzten lag 2020 gerade einmal bei 41 Euro. Das monatlich verfügbare Einkommen betrug 7.130 Euro.“ (juk)

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