Paradiesische Zustände?

So soll die Bürgerversicherung der Linken funktionieren

Die Linken im Bundestag wollen Milliarden zusätzlich für Gesundheit und Pflege akquirieren. Zahlen sollen es die Besserverdienenden, während kleine Einkommen entlastet werden.

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Wir wollen konkret die übergroße Mehrheit der Menschen entlasten und die reiche Minderheit belasten: Linken-Fraktionsvorsitzender Dietmar Bartsch.

Wir wollen konkret die übergroße Mehrheit der Menschen entlasten und die reiche Minderheit belasten: Linken-Fraktionsvorsitzender Dietmar Bartsch.

© Christoph Hardt/Geisler-Fotopres/picture alliance

Berlin. Die Linksfraktion im Bundestag hat die Umverteilungseffekte ihres Modells einer Bürgerversicherung in GKV und Pflege durchrechnen lassen. Bei den gesetzlichen Kassen würden Mehreinnahmen von 76 Milliarden Euro generiert, in der Sozialen Pflegeversicherung wären es über 16 Milliarden Euro pro Jahr, ergibt sich aus Berechnungen der Bremer Gesundheitsökonomen Professor Heinz Rothgang und Dominik Domhoff für die Linksfraktion.

Annahmen des Modells: Grundsätzlich jeder in Deutschland lebende Mensch wäre in der „Solidarischen Gesundheits- und Pflegeversicherung“ versichert. Alle Einkommensarten, also auch Zins- und Kapitalerträge, werden verbeitragt. Die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) soll komplett abgeschafft werden oder aber auf die Höhe der BBG der Rentenversicherung (West) begrenzt werden – Letzteres schlagen auch die Grünen im Bundestag vor. Bei Beamten soll nach den Vorstellungen der Linksfraktion ein Arbeitgeberanteil die Beihilfe ersetzen.

Angebot an andere Fraktionen

Die Analyse von Rothgang fußt auf letztverfügbaren offiziellen Einkommensdaten des Jahres 2018. Da die Beitragssätze in der Pflegeversicherung seitdem kräftig gestiegen sind – von 2,55 auf 3,05 Prozent –, würden die Effekte heute stärker ausfallen. Linken-Fraktionschef Dietmar Bartsch bezeichnete das Modell seiner Partei als „anschlussfähig“. Es sei ein Angebot in Richtung der anderen Fraktionen. Und über die Verwendung des Entlastungspotenzials könne man reden, so Bartsch: „Wir wollen konkret die übergroße Mehrheit der Menschen entlasten und die reiche Minderheit belasten.“

Nach Berechnung von Rothgang könnte der Beitragssatz in der GKV theoretisch so um 3,5 Punkte auf 12,1 Prozent sinken. Teilt man die Versicherten in zehn Einkommensgruppen auf, so würden 80 Prozent in dieser Modellwelt geringere Beiträge zahlen. Das gutsituierte neunte Dezil der Versicherten müsste fünf Prozent mehr zahlen als bisher. Bei den reichsten zehn Prozent dagegen wären es 58 Prozent mehr. Alle Beitragszahler unterhalb einem Monatsbrutto von 6232 Euro müssten den Berechnungen zufolge weniger zahlen.

Gehaltslücke zwischen Alten- und Krankenpflege ließe sich schließen

Von den – ehemaligen – PKV-Versicherten würden 50 Prozent entlastet. Bei weiteren 30 Prozent wären Ent- und Belastungen moderat. Dagegen müssten die zehn Prozent der vermögendsten Versicherten Beitragssprünge bis zu 90 Prozent hinnehmen.

In der Pflegeversicherung würde die Aufhebung der BBG allein zusätzliche Einnahmen von 4,2 Milliarden Euro pro Jahr ergeben. Die Einbeziehung der PKV generiert in diesem Modell nochmals 5,5 Milliarden Euro. In der Pflege will die Linke allerdings nicht die Beitragssätze senken, sondern zusätzliche Leistungen finanzieren, erläuterte Linken-Fraktionsvize Susanne Ferschl.

Mit dem Geld ließe sich die Gehaltslücke in der Altenpflege im Vergleich zu Pflegekräften im Krankenhaus komplett schließen und ihr Gehalt um 550 Euro anheben. Auch könnten die pflegebedingten Eigenanteile für die 780.000 Heimbewohner in Deutschland in dieser Modellwelt auf null sinken – das allein würde 8,4 Milliarden Euro kosten. (fst)

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Kommentare
Dr. Thomas Georg Schätzler 13.07.202109:02 Uhr

GESETZLICHE KRANKEN-/
PFLEGEVERSICHERUNG (GKV/GPV) FÜR ALLE - MOGELPACKUNG DER LINKEN

Die lupenreine „Bürgerversicherung“ gibt's über 100 Jahre für gut 90% der Menschen in Deutschland als GKV und GPV. Knapp 10% privat Vollversicherte in PKV und PPV könnten ohne Neiddebatte der LINKEN weiterlaufen.

Die totale Bürgerversicherung ist obrigkeitsstaatlich:
1. Private Kran­ken- und Pflege­ver­siche­rungen bzw. Altersrückstellungen der Mitglieder können nicht entschädigungslos enteignet werden.
2. Die Zwei-Klassen-Medizin besteht nach § 12 SGB V: „Die Leistungen müssen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein; sie dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten“ ("WANZ"-Kriterien).
3. Steigende Rezeptgebühren, stationäre/ ambulante Zuzahlungen/grüne Rezepte für nicht verschreibungspflichtige OTC-Medikamente/Osteopathie/NHV usw. machen ambulante/stationäre Sondertherapien zu unerreichbaren Selbstzahlerleistungen für einkommensschwache Patienten.
4. Chancengleichheit/Teilhabe im Gesundheitswesen werden durch krankheits-spezifische Alters-/Geschlechts-/Schichtzugehörigkeiten/Herkunft/Migrationshintergrund diktiert. Niedriglohn/geringfügige Beschäftigungen/Leih-/Schicht-/Wanderarbeit/Arbeitnehmer-Überlassungen tun ihr Übriges.

Die Schere zwischen Arm/Reich zwischen Putzfrau/Scholz geht immer weiter auf. Meine KollegInnen und ich arbeiten mit Fingerspitzengefühl, emotionaler, sozialmedizinischer, psychologischer und praktischer Intelligenz in der hausärztlich-familienmedizinischen Praxis. Täglich müssen wir dirBalance von Solidarität/Selbstverantwortung/Subsidiarität herstellen - ohne dass sozial Schwache/Kranke/Alte/Junge/Kinder/
Erwachsene/Reiche/Arme/Kluge/weniger Kluge ausgegrenzt/diskriminiert oder gar in Existenzangst oder würdeloses Sterben getrieben werden.

Darum und um umfassende Krankheits-/Daseins-/Risikovorsorge mit angemessenem GKV-Bundeszuschuss für nicht direkt versicherten Leistungen müsste sich eine ver(w)irrte/desoriente/trostlose in Flügelkämpfe verstrickte LINKE kümmern!

MfG Dr. Schätzler

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