Pflegeberufe

So soll die neue Pflegeausbildung aussehen

Das Bundeskabinett winkt die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung durch. Doch die alten Konflikte sind nicht befriedet, nächster Streitpunkt wird die Finanzierung der Ausbildung sein.

Florian StaeckVon Florian Staeck Veröffentlicht:
Über drei Jahre soll die neue Pflegeausbildung laufen. Die praktische Ausbildung ist mit 2500 Stunden veranschlagt.

Über drei Jahre soll die neue Pflegeausbildung laufen. Die praktische Ausbildung ist mit 2500 Stunden veranschlagt.

© Jochen Tack / AOK-Mediendienst

BERLIN. Das Bundeskabinett hat am Mittwoch das Herzstück der Reform der Pflegeberufe verabschiedet: Die Ausbildung- und Prüfungsverordnung.

Anschließend müssen sich noch Bundestag und Bundesrat mit der Vorlage beschäftigen. Die Zeit drängt, weil die Pflegeschulen mindestens ein Jahr benötigen, sich auf die neuen Curricula vorzubereiten.

Die Verordnung regelt Einzelheiten zur Ausbildungsstruktur, den Ausbildungsinhalten, zur Prüfung und zur hochschulischen Pflegeausbildung. Sie legt Mindestanforderungen für die Pflegeausbildung sowie für die nach zwei Jahren zu absolvierende Zwischenprüfung fest.

Eckpunkte der Verordnung:

  • Vorgesehen ist eine dreijährige Ausbildung von mindestens 4600 Stunden. 2100 Stunden sollen auf theoretischen und praktischen Unterricht entfallen, 2500 Stunden auf die praktische Ausbildung. Anstatt auf Lerninhalte werden für die Ausbildung Kompetenzziele formuliert.
  • Detailliert formuliert sind auch Ziele, die die Azubis im Rahmen der Zwischenprüfung nach zwei Jahren nachweisen sollen.
  • Ausdrücklich heißt es, die zu erwerbenden Kompetenzen sollen über die der bisher getrennt geregelten Ausbildungen in der (Kinder-) Kranken- und Altenpflege "hinausgehen und den Aufbau einer umfassenden Handlungskompetenz verfolgen".
  • Zugleich hält die Verordnung fest, es sei sicherzustellen, "dass das Niveau der Pflegeausbildung mit dem Niveau des Schulabschlusses korrespondiert, der den Zugang zur Ausbildung eröffnet".

Im dritten Jahr ist eine Spezialisierung möglich

Nach langem Streit haben sich die Koalitionsfraktionen im vergangenen Jahr auf ein "2+1-Modell" verständigt. Die Azubis werden zwei Jahre lang gemeinsam, generalistisch, ausgebildet.

Im dritten Ausbildungsjahr können sie auf Wunsch eine Spezialisierung in der Kinderkranken- oder in der Altenpflege wählen.

Die Ausgliederung der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung geht auf einen Kompromiss der letzten großen Koalition zurück. Sie war der Preis, um die Reform der Pflegeberufe vor der Bundestagswahl noch auf den Weg bringen zu können. Dass der Bundestag sich eigens nochmals mit der Struktur Ausbildung beschäftigen soll, ist Resultat der von wechselseitigem Misstrauen begleiteten Gesetzesformulierung. Als Konsens gilt, dass die Verordnung der Schlüssel zum Erfolg des Pflegeberufe-Gesetzes ist, das als Ganzes 2020 in Kraft treten soll.

Der Verordnungsentwurf ist in der Anhörung ähnlich umstritten gewesen wie das Gesetz selber. Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) warnte davor, das in der Verordnung formulierte Anforderungsniveau zu verwässern. Der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste (bpa) indes zeigte sich besorgt, dass viele Hauptschüler es künftig nur noch bis zur Zwischenprüfung schaffen könnten. "Das hätte zur Folge, dass sie nur noch als Hilfskräfte arbeiten dürfen", warnte bpa-Präsident Bernd Meurer.

Die Gewerkschaft Verdi wiederum hält nichts von der Zwischenprüfung. Sie wirft privaten Arbeitgeberverbänden vor, sie wollten, dass die Pflegeassistenzkräfte künftig auf die Fachkraftquote in der Altenpflege angerechnet werden.

Komplettiert werden muss die Pflegeberufereform noch durch eine Finanzierungsverordnung. Der geplante Ausbildungsfonds birgt erneut Konfliktpotenzial. Der Paritätische Wohlfahrtsverband hält, damit die Pflegeschulen den neuen Anforderungen gerecht werden können, eine einmalige Anschubfinanzierung in Höhe von 400 Millionen Euro für nötig.

Dieser Beitrag wurde aktualisiert am 13.6.2018 um 15 Uhr

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