Nach GBA-Beschluss

Sorge um Notaufnahmen in Sachsen

Nach Ansicht der sächsischen Linken ist eine Schließung von Notaufnahmen nicht akzeptabel. Die Landesregierung teilt diese Sorge, die nach einem Beschluss des GBA aufgekommen ist, nicht.

Sven EichstädtVon Sven Eichstädt Veröffentlicht:
Notfallversorgung in Sachsen. Nach dem GBA-Beschluss fürchten Politiker die Schließung von Notaufnahmen.

Notfallversorgung in Sachsen. Nach dem GBA-Beschluss fürchten Politiker die Schließung von Notaufnahmen.

© Jan Woitas / dpa

DRESDEN. Nach dem Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses zur Notfallversorgung an Krankenhäusern ist in Sachsen eine heftige Debatte um mögliche Schließungen von Notaufnahmen entbrannt. Während die sächsischen Linken Schließungen von Notaufnahmen im Freistaat befürchten, teilen Sozialministerin Barbara Klepsch (CDU) und die AOK Plus diese Sorgen nicht.

Der Bundesausschuss hatte ein gestuftes System der Notfallversorgung mit Mindestanforderungen an die Ausstattung der Kliniken beschlossen.

Die gesundheitspolitische Sprecherin der Linken im sächsischen Landtag, Susanne Schaper, sagte, der Beschluss des GBA berücksichtige nicht "die sehr unterschiedliche Situation" in den Regionen in Deutschland. "Gerade bei uns sind viele Gegenden schon jetzt von medizinischer Unterversorgung gekennzeichnet", ergänzte Schaper. "Daher ist es inakzeptabel, wenn nun Krankenhaus-Notaufnahmen in Sachsen das Aus droht." Schließungen von Krankenhaus-Notaufnahmen setzten "Menschenleben aufs Spiel".

"Keine Anhaltspunkte" für Rückzug aus Notfallversorgung

Sozialministerin Klepsch hingegen geht davon aus, dass nach dem Beschluss sich in Sachsen keine Krankenhäuser aus der Notfallversorgung zurückzögen. "Meinem Haus liegen dafür auch keine Anhaltspunkte vor", fügte die Ministerin an.

Die AOK Plus teilte mit, "Meldungen zu auf der Basis dieses Beschlusses notwendigen umfangreichen Schließungen von Notfallversorgungseinrichtungen an Krankenhäusern in Sachsen" seien "für uns nicht nachvollziehbar".

Schaper findet, nun sei "die Staatsregierung gefordert". Sie trage laut dem sächsischen Krankenhausgesetz "die letzte Verantwortung für die Aufrechterhaltung der Aufnahmebereitschaft" und müsse gegebenenfalls "die Sicherstellung aus Landesmitteln gewährleisten, um Schaden von den Patientinnen und Patienten in Sachsen abzuwenden".

Ministerin Klepsch weist darauf hin, sie habe sich "in den Verhandlungen dafür eingesetzt, dass es zur Sicherstellung einer flächendeckenden Notfallversorgung auch Ausnahmeregelungen geben wird".

Die AOK Plus wiederum verlangt, den Beschluss des Bundesausschusses "jetzt zügig" umzusetzen und dafür "unter Federführung des sächsischen Sozialministeriums" und unter Beteiligung der Krankenhausgesellschaft, der Kassenärztlichen Vereinigung und der Krankenkassen "an die Arbeit" zu gehen, um bald eine "tragfähige Gesamtstruktur" der stationären Notfallversorgung auf Basis des Beschlusses festzulegen. Dabei solle auch die ambulante Notfallversorgung an Krankenhäusern in die Überlegungen mit einbezogen"werden.

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