Zum erwarteten BSG-Urteil
Sozialversicherungspflicht: Reinhardt warnt vor Kettenreaktion
Falls das Bundessozialgericht am 24. Oktober eine Sozialversicherungspflicht für Ärzte im Bereitschaftsdienst feststellt, könnte ein Dominoeffekt die Folge sein, warnt Hartmannbund-Chef Reinhardt.
Veröffentlicht:Berlin. Im Vorfeld der Verhandlung des Bundessozialgerichts über die Sozialversicherungspflicht im ärztlichen Bereitschaftsdienst am 24. Oktober hat der Vorsitzende des Hartmannbundes, Dr. Klaus Reinhardt, vor einer Kettenreaktion in der Versorgung gewarnt.
Ein Großteil seiner Kolleginnen und Kollegen, die sich bisher unabhängig von einer kassenärztlichen Tätigkeit im Bereitschaftsdienst engagieren, würden ihre Tätigkeit dann einstellen. „Das hätte einschneidende Auswirkungen auf die Versorgung“, sagte Reinhardt am Mittwoch. Der Hartmannbund-Vorsitzende verwies dazu auf Mitgliederrundschreiben von KVen, in denen bereits vor solchen „Kettenreaktionen“ gewarnt wird.
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Er appellierte an Bundesarbeitsminister Hubertus Heil, seine „Verweigerungshaltung“ gegenüber einer gesetzlich verbrieften Freistellung von der Versicherungspflicht aufzugeben. Im Mai hatte der Bundesrat sich für eine entsprechende Freistellung ausgesprochen. Diese Vorschrift könne sich an die seit April 2017 geltende Ausnahmeklausel für Notärzte anlehnen.
Wären die Bereitschaftsdienste nur noch von den dazu gesetzlich verpflichteten Vertragsärzten zu leisten, dann würden sich zwangsläufig die Öffnungszeiten der Notfallpraxen deutlich reduzieren, einige müssten gänzlich geschlossen werden. Der Gesetzgeber wäre nach der Darstellung Reinhardts „gut beraten, jetzt unverzüglich die Notbremse zu ziehen.“ (fst)