KV hat politische Lösung nicht abgewartet
Sozialversicherungspflicht im Notdienst: In Thüringen ist die Kuh längst schon vom Eis
Keinen Handlungsbedarf sieht die KV Thüringen, nachdem bezüglich der Sozialversicherungspflicht von Poolärzten im Bereitschaftsdienst eine Einigung erzielt werden konnte. Nach dem BSG-Urteil hatte die KV schnell reagiert.
Veröffentlicht:Erfurt. Die Kassenärztliche Vereinigung Thüringen plant nach der Verständigung über die Sozialversicherungspflicht (SV) von Pool-Ärzten im Notdienst vorerst keine gravierenden Änderungen. „Bereits vor der politischen Lösung des SV-Pflicht-Problems auf Bundesebene hatten wir auf die Situation nach dem BSG-Urteil reagiert und allen freiwillig am Bereitschaftsdienst teilnehmenden Ärzten einen Kooperationsvertrag angeboten“, teilte der stellvertretende KV-Vorsitzende Thomas Schröter auf Anfrage mit.
Das Angebot sei von fast allen Betroffenen angenommen worden, derzeit bestünden 55 Dienstverträge. Diese enthielten eine Klausel zur Abführung von SV-Beiträgen. „Das wird auch so bleiben“, so Schröter.
Die Mehrzahl der Dienste werde in Thüringen ohnehin von dazu verpflichteten Vertragsärzten geleistet. Und für diese bestehe weiterhin keine SV-Pflicht im Rahmen ihrer verpflichtenden Bereitschaftsdiensttätigkeit. Ansonsten, so Schröter: „Wir warten auf die Notfallversorgungsreform.“ (zei)