Nach BVerfG-Urteil
Spahn kündigt Gespräche über Sterbehilfe-Neuregelung an
Gesundheitsminister Jens Spahn will rasch mit allen Beteiligten über Konsequenzen aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts sprechen. Denkbar seien mehrere Wege, um zu einem neuen Gesetz zu kommen.
Veröffentlicht:Berlin. Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) hat angekündigt, das Sterbehilfe-Urteil des Bundesverfassungsgerichts „sorgfältig“ zu prüfen. „Ich werde jetzt mit allen Beteiligten sprechen, um eine verfassungsgerechte Lösung zu finden“, sagte Spahn .
Die Karlsruher Richter hatten am Mittwochvormittag das 2015 vom Bundestag beschlossene Verbot der geschäftsmäßigen Sterbehilfe für verfassungswidrig erklärt. Bei Ärzte- und Patientenverbänden hatte das Urteil teilweise Besorgnis ausgelöst. Zugleich wurde der Ruf nach einer Neuregelung laut.
„Spielraum für Neuregulierung“
Das Gericht erkenne ein „umfassendes Recht auf Sterben“ an, welches in jeder Phase menschlicher Existenz bestehe, sagte Spahn. „Daran müssen wir uns orientieren, wenn es darum geht, ob und wie der Gesetzgeber Sterbehilfe regulieren will.“
Denkbar sei sowohl ein Gesetzesvorstoß der Bundesregierung als auch ein parteiübergreifender Entwurf „aus der Mitte des Parlaments“. Für eine fraktionsübergreifende Initiative zur Neuregelung der Sterbehilfe hatten sich zuvor bereits mehrere Abgeordnete des Bundestags ausgesprochen.
Das Urteil verschaffe dem Gesetzgeber „ausdrücklich Spielraum zur Regulierung und Konkretisierung“, so Spahn. Aus dem Recht auf selbstbestimmtes Sterben dürfe aber keine „Gewöhnung“ an eine Beihilfe zum Sterben werden. Beratungspflichten und Wartefristen seien sorgsam zu diskutieren. Jeder Fall sei anders.
Grundsätzlich lasse sich aus dem Urteil kein Anspruch gegenüber Dritten auf Sterbehilfe herauslesen, so der Minister. „Das gilt nach meinem Verständnis auch für Behörden.“
CDU-Politiker: „Urteil der Schande“
Scharfe Kritik am Urteilsspruch der Karlsruher Richter übte der CDU-Gesundheitspolitiker Alexander Krauß. „Es ist ein Urteil der Schande“, sagte Krauß am Donnerstag.
Der bisherige Paragraf 217 im Strafgesetzbuch habe für eine „Brandmauer“ gesorgt und verhindert, „dass ältere und kranke Menschen in den Tod getrieben“ würden. Werde die bestehende Gesetzeslage verändert, sei die Gefahr groß, dass gerade Menschen mit Depressionen und anderen psychischen Störungen Selbstmord begingen.