Neuregelungen

Spahn plant mehr Unterstützung in der Pflege

Mit mehreren neuen Maßnahmen sollen Pflegebedürftige und ihre Angehörigen demnächst deutlich entlastet werden. Das sehen aktuelle Pläne der Großen Koalition vor.

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Stark Pflegebedürftige sollen es künftig leichter haben, Taxen für Fahrten zum Arzt kostenfrei nutzen zu können.

Stark Pflegebedürftige sollen es künftig leichter haben, Taxen für Fahrten zum Arzt kostenfrei nutzen zu können.

© Inga Kjer / dpa / picture-alliance

BERLIN. Am Pflegepersonal-Stärkungs-Gesetz (PpSG), über das derzeit im Bundestag beraten wird, wird weiter geschraubt. Die Regierungsfraktionen im Bundestag planen, pflegende Angehörige besser zu unterstützen und zu entlasten. Das geht aus Änderungsanträgen zum Pflegepersonal-Stärkungsgesetz (PpSG) hervor, über die zuerst das "Redaktionsnetzwerk Deutschland" berichtete. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn sagte dem Netzwerk gegenüber: "Bei allem notwendigen Engagement für Pflegekräfte: Ohne die gegenseitige Hilfe in den Familien würde unser Pflegesystem zusammenbrechen."

Ein Sprecher des Gesundheitsministeriums bestätigte im Gespräch mit der "Ärzte Zeitung" am Mittwoch die Pläne.

Um diese zwei Punkte geht es konkret:

  • Unterstützung bei der Pflege im Fall eines Reha-Aufenthalts: Viele der pflegenden Angehörigen sind stark belastet. Wenn sie selbst eine Reha antreten, stellte sich bislang die Frage, wer in dieser Zeit die pflegebedürftigen Familienmitglieder betreut – das Bundesministerium spricht hier von "kaum überwindbaren Herausforderungen". Jetzt wird die Möglichkeit geschaffen, das pflegebedürftige Familienmitglied in der Reha parallel betreuen lassen. "Wenn das nicht in Frage kommt oder nicht möglich ist, muss die Krankenkasse mit der Pflegekasse die Versorgung des Pflegebedürftigen während des Kuraufenthalts absprechen und koordinieren", erläutert das BMG. "Außerdem können pflegende Angehörige künftig eine stationäre Reha in Anspruch nehmen, auch wenn rein medizinisch betrachtet eine ambulante Maßnahme ausreichen würde. Das erleichtert die Organisation der Pflege."
  • Weniger Bürokratie bei Taxifahrten: Pflegebedürftige sollen für Taxifahrten zum Arzt künftig keine Genehmigung der Krankenkasse mehr einholen müssen. Bislang war die Erstattung der Fahrtkosten kompliziert. Sie werden bisher nur auf Antrag und nach vorheriger Genehmigung durch die Krankenkasse übernommen. Zwar funktioniert das in der Regel, doch der Aufwand für Versicherte, Angehörige und auch bei den Krankenkassen ist über die Maßen groß. Künftig gelte die Genehmigung automatisch als erteilt, wenn ein Schwerbehindertenausweis oder ein Pflegegrad (3 mit dauerhaft eingeschränkter Mobilität, 4 oder 5) vorliegt.

"Gerade die Genehmigung von Fahrten zum Arzt und die Inanspruchnahme von Rehabilitationsmaßnahmen werden mir immer wieder als schwierig und belastend geschildert", sagte der Pflegebeauftragte Andreas Westerfellhaus der "Ärzte Zeitung". "Deshalb ist es der richtige Schritt, Pflegebedürftigen und pflegenden Angehörigen mehr Unterstützung zu geben." Der Gesetzentwurf soll am 9. November abschließend im Bundestag beraten werden und zum 1. Januar 2019 in Kraft treten.

3,05 Millionen Menschen sind derzeit in Deutschland pflegebedürftig. Bis 2035 wird ihre Zahl auf voraussichtlich 4,05 Millionen steigen.

Die Debatte um pflegende Angehörige ist seit mehr als 20 Jahren ein Dauerbrenner in der gesundheitspolitischen Diskussion. Bereits mit den Pflegestärkungsgesetzen hatte Spahns Vorgänger Hermann Gröhe (CDU) 2016 Entlastungen geschaffen. So können pflegende Angehörige zum Beispiel bis zu sechs Wochen im Jahr eine Auszeit von der Pflege nehmen (Verhinderungspflege).

Außerdem können sie bis zu zehn Tagen im Jahr unter bestimmten Voraussetzungen eine Gehaltsfortzahlung (Pflegeunterstützungsgeld) in Anspruch nehmen und bis zu zwei Jahre lang die Arbeitszeit reduzieren (Familienpflegezeit- und Pflegezeitgesetz). Seit dem 1. Januar 2017 haben zudem mehr pflegende Angehörige einen Anspruch auf Rentenversicherungsbeiträge. Auch der Anspruch auf Arbeitslosenversicherung wurde nachjustiert.

Änderung bei den Pflegepersonalkosten

Für das Pflegepersonal selbst sind offenbar ebenfalls Verbesserungen über einen Änderungsantrag vorgesehen. So wird das vorläufige tagesbezogene Pflegeentgelt voraussichtlich höher sein als bisher im Entwurf des PpSG vorgesehen. Statt 100 Euro soll es 130 Euro je vollstationärem Belegungstag betragen, je teilstationärem Belegungstag 65 Euro statt 50 Euro, wie "bibliomedmanager.de" berichtet. (run)

Lesen Sie dazu auch den Kommentar: Profiteure der Regierungspolitik

Wir haben diesen Beitrag aktualisiert am 24.10.2018 um 17 Uhr

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