Reform

Spahn will langfristig Pflegebedürftige finanziell entlasten

In der alternden Gesellschaft wird Pflege immer wichtiger. Das treibt auch die Kosten in die Höhe – doch wer soll wie viel bezahlen? Die Debatte über eine große Finanzreform nimmt Fahrt auf.

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Bundesgesundheitsminister Spahn bei einer Podiumsdiskussion über die Reform der Pflegeversicherung.

Bundesgesundheitsminister Spahn bei einer Podiumsdiskussion über die Reform der Pflegeversicherung.

© Roberto Pfeil / dpa

Berlin/Düren. Angesichts immer weiter steigender Zuzahlungen für die Pflege will Bundesgesundheitsminister Jens Spahn vor allem bei jahrelangen Belastungen gegensteuern. „Gerade wer langfristig pflegebedürftig ist, muss entlastet werden“, sagte der CDU-Politiker dem Redaktionsnetzwerk Deutschland. „Darauf sollten wir uns konzentrieren.“

Es gebe noch gute andere Ansätze, als den Eigenanteil für Pflegebedürftige festzuschreiben. Der Koalitionspartner SPD pocht indes auf eine Begrenzung solcher Zuzahlungen aus eigener Tasche.

Vorschlag bis Mitte des Jahres

„Ich möchte Mitte des Jahres einen Vorschlag machen, wie die künftige Finanzierung der Pflege aussehen kann“, sagte Spahn am Montagabend im nordrhein-westfälischen Düren. Dort startete er eine Dialogreihe mit insgesamt sechs Veranstaltungen.

Spahn diskutierte mit Experten, aber auch mit dem Publikum, das sich überwiegend aus Pflegebeschäftigten zusammensetzte. „Egal welchen Vorschlag ich mache, es werden nicht 100 Prozent „hurra“ sagen“, warnte er schon mal vor. Die Herausforderung sei groß: „Wir sind nach Japan das zweitälteste Land der Welt.“

Spahn forderte eine breite gesellschaftliche Diskussion über die Einführung eines verpflichtenden sozialen Jahrs. Die Akzeptanz dafür unter jungen Leuten sei höher als man vielfach denke. Er selbst tendiere zu einem Ja. In jedem Fall sei er für einen Ausbau des freiwilligen sozialen Jahrs.

SPD-Fraktionsvize Bärbel Bas sagte am Montag der Deutschen Presse-Agentur: „Pflege darf nicht zu Armut führen.“ Es sei gut, dass Spahn das Thema nun auch aufgreife. Bislang stecke das System in einer Falle. „Denn steigende Kosten führen zu steigenden Eigenanteilen in der Pflegeversicherung. Diese Dynamik müssen wir durchbrechen.“ Eine dauerhafte Lösung könne es nur mit einer Begrenzung der Eigenanteile geben.

Pflege als Teilkaskoversicherung

Hintergrund ist, dass die Pflegeversicherung – anders als die Krankenversicherung – nur einen Teil der Kosten trägt. Neben dem Eigenanteil für die reine Pflege kommen für Heimbewohner noch Kosten für Unterkunft, Verpflegung und auch für Investitionen in den Einrichtungen dazu. Insgesamt ergeben sich im Bundesschnitt derzeit knapp 1900 Euro im Monat, allerdings gibt es große regionale Unterschiede.

In der Finanzierungsdebatte gibt es bereits zahlreiche Vorschläge – etwa zu Bundeszuschüssen und zur Senkung oder Begrenzung der Eigenanteile. Möglich wären außerdem höhere Beiträge. Steigende Kosten verursachen auch höhere Löhne, die die Regierung im Ringen um dringend benötigte Pflegekräfte durchsetzen will. Die Pflegeausgaben steigen zudem wegen der alternden Gesellschaft.

Die Zahl der Leistungsempfänger wuchs nach Angaben der gesetzlichen Krankenversicherung 2018 auf 3,7 Millionen – 10,4 Prozent mehr als 2017. Die Ausgaben der Pflegeversicherung stiegen um 7,6 Prozent auf 38,2 Milliarden Euro.

Bas für Pflegevollversicherung

Spahn sagte dem Redaktionsnetzwerk Deutschland: „Die pflegebedingten Eigenanteile sind in den letzten zwei, drei Jahren deutlich gestiegen, teilweise um mehrere Hundert Euro im Monat.“ Dies könnten viele auf Dauer nicht alleine schultern. Veränderungen müssten aber von der Mitte der Gesellschaft getragen werden.

Spahn hatte bereits signalisiert, dass er mehr Planbarkeit und Verlässlichkeit bei den Eigenanteilen anstrebt. Forderungen nach einer Vollversicherung für die kompletten Pflegekosten hat er abgelehnt.

SPD-Fraktionsvize Bas betonte dagegen: „Langfristig ist die Weiterentwicklung hin zu einer Pflegekostenvollversicherung das Ziel.“ Die Eigenanteile an den Pflegekosten könnten dann nach und nach gegen Null gesenkt werden. Nur die Kosten für Unterkunft, Verpflegung und Investitionen müssten – wie in der häuslichen Versorgung auch – von den Betroffenen gezahlt werden. (dpa)

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