Pflegekräfte

Spahns Köder für mehr Pflege-Nachwuchs

Mit der geplanten Pflegereform will die Bundesregierung einen weiteren Schritt unternehmen, um den Pflegeberuf aufzuwerten. Doch Paragrafen sind geduldig, Menschen eher nicht.

Thomas HommelVon Thomas Hommel Veröffentlicht:
Bundesgesundheitsminister Jens Spahn will bessere Rahmenbedingungen für Pflegekräfte schaffen.

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn will bessere Rahmenbedingungen für Pflegekräfte schaffen.

© Michael Kappeler/dpa

Berlin. Stell dir einmal vor: Deutschland braucht immer mehr junge Pflegekräfte, weil immer mehr Menschen in Deutschland pflegebedürftig werden – doch viel zu wenige Menschen entscheiden sich für eine Pflegeausbildung.

Seit Jahren warnen Wissenschaftler vor diesem Szenario – vom Tisch ist es bis heute nicht. Laut Statistiken kommen derzeit auf 100 Stellen in der Altenpflege gerade einmal 27 Bewerber. Und die Schere zwischen Angebot und Nachfrage geht Monat für Monat weiter auseinander. Zwar kann sich laut einer Studie des Bundesfamilienministeriums jeder fünfte Jugendliche eine Pflegetätigkeit grundsätzlich vorstellen. Bei den Rahmenbedingungen schaudert es vielen jedoch.

KAP soll keine Eintagsfliege sein

Die Bundesregierung will gegensteuern. Im Sommer 2019 hat sie eine „Konzentrierte Aktion Pflege“ (KAP) aufgelegt. Ein Ziel ist es, die Arbeitsbedingungen in der Pflege zu verbessern und den Beruf attraktiver zu machen. Damit die KAP keine politische Eintagsfliege bleibt, will Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) mit der noch für dieses Jahr geplanten Pflegereform einen nächsten Schritt gehen.

„Die Coronakrise“, heißt es in einem Eckpunktepapier des Spahn-Ministeriums, „hat noch einmal deutlich gemacht, wie wichtig es ist, den mit der Konzertierten Aktion Pflege begonnenen Weg der besseren Unterstützung der beruflich Pflegenden konsequent weiter zu beschreiten und die Arbeitsbedingungen weiter zu verbessern.“

Konkret werden in dem Papier folgende Maßnahmen umrissen:

Die „Entlohnung entsprechend Tarif“ für die Beschäftigten der mehr als 25.000 ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen soll künftig Voraussetzung für die Zulassung zur Versorgung sein.

Gut ausgebildete Pflegefachpersonen, die qualifizierte, anspruchsvolle Arbeit leisten, sollen in der Zusammenarbeit mit anderen Berufen im Gesundheitswesen gestärkt werden. Dazu sollen Pflegeprofis mehr Verantwortung in der Versorgung übernehmen und für bestimmte Pflegehilfsmittel – etwa im Bereich der Dekubitus-Prophylaxe – eigenständige Verordnungsbefugnisse erhalten. Regelungen zu Modellprojekten zur Heilkundeübertragung sollen „gangbar“ gemacht werden.

Zudem soll ein Modellprogramm für den Einsatz der Telepflege gesetzlich verankert werden.

Über Heilkundeübertragung wird schon lange diskutiert

Auf dem Papier lesen sich die Vorhaben allesamt prima. Doch Streit ist programmiert. Besonders laut dürfte dieser beim Thema Heilkundeübertragung ausfallen. Über die Übertragung medizinischer Kompetenzen an Pflegekräfte wird in Deutschland seit gut zwei Jahrzehnten diskutiert – ohne greifbare Ergebnisse.

Im Jahr 2012 hatte der Gemeinsame Bundesausschuss zwar den Weg für die Übertragung heilkundlicher Aufgaben an speziell geschulte Fachkräfte in der Kranken- und Altenpflege freigemacht. Der Gesetzgeber hatte dafür mit dem Paragrafen 63 Absatz 3c im Sozialgesetzbuch V auch die Tür geöffnet. Doch in der Versorgung angekommen ist bislang wenig davon.

Ärztevertreter stehen der Heilkundeübertragung nach wie vor ablehnend gegenüber. Und um die vom Pflegebevollmächtigten der Bundesregierung Andreas Westerfellhaus Anfang 2020 gestarteten Gespräche über einen Neuzuschnitt der Aufgaben von Ärzten und Pflegekräften ist es sehr still geworden. Um den Pflegeberuf aufzuwerten, braucht es demnach mehr als eine Reform. Es bedarf langen Atem.

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