Pflege-Beitragszuschlag

Stiefväter ohne Trauschein müssen zahlen

Veröffentlicht:

KASSEL. Faktische Stiefväter ohne Trauschein gelten in der Pflegeversicherung als solo. Sie müssen daher den "Beitragszuschlag für Kinderlose" entrichten, wie jetzt der Beitragssenat des Bundessozialgerichts (BSG) entschied. Verfassungsrechtliche Bedenken wiesen die Kasseler Richter zurück.

Der Kläger aus Rheinland-Pfalz lebte mit seiner Lebensgefährtin und deren zwei Kindern zusammen. Seine faktische Vaterrolle erkannte die Pflegekasse jedoch nicht an. Sie erhob den "Beitragszuschlag für Kinderlose" in Höhe von 0,25 Prozent des versicherungspflichtigen Einkommens. Mit seiner Klage verlangte der Mann eine "verfassungskonforme Auslegung" der Vorschrift. Familie sei dort, wo Kinder aufwachsen. Dass er mit der Mutter nicht verheiratet sei, dürfe keine Rolle spielen.

Das BSG wies die Klage jedoch ab. Als Stiefvater gelte nach dem Gesetz "nur, wer mit der Mutter des Kindes verheiratet ist". Zwar setze der Gesetzeswortlaut dies nicht zwingend voraus. Aus dem Zusammenhang der Vorschriften ergebe sich jedoch, dass das Gesetz auch hier "auf den Zeitpunkt der Eheschließung" abstelle.

Auch nach Sinn und Zweck sei eine andere Auslegung nicht geboten. "Insbesondere ist es vom Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers umfasst, typisierende Regelungen vorzusehen und (…) auch Interessen der Verwaltungspraktikabilität zu berücksichtigen", argumentierte der BSG-Beitragssenat. Nach der Veröffentlichung der ausführlichen schriftlichen Urteilsgründe will der Kläger eine Verfassungsbeschwerde prüfen. (mwo)

Urteil des Bundessozialgerichts:

Az.: B 12 P 1/16

Jetzt abonnieren
Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Überraschende Personalie

Eine Juristin wird Gesundheitsministerin: Das ist Nina Warken

Tipps für die Praxis

So entwickeln Sie Ihre Arztpraxis strategisch weiter

Sie fragen – Experten antworten

Herpes Zoster: Bei unbekanntem Immunstatus trotzdem impfen?

Lesetipps
Die Ärzte Zeitung hat jetzt auch einen WhatsApp-Kanal.

© prima91 / stock.adobe.com

News per Messenger

Neu: WhatsApp-Kanal der Ärzte Zeitung

Husten und symbolische Amplitude, die die Lautstärke darstellt.

© Michaela Illian

S2k-Leitlinie

Husten – was tun, wenn er bleibt?