Neue Auflagen für Ärzte und Schwangere?
Streit um Abtreibung: Spanisches Verfassungsgericht angerufen
Regionalpolitiker wollen Schwangerschaftsabbrüche durch schärfere Auflagen erschweren. Spaniens Regierungschef Sánchez sieht die Rechte von Frauen verletzt.
Veröffentlicht:Madrid. Im Streit in Spanien um das Abtreibungsrecht hat die linke Regierung ein Verfahren zur Anrufung des Verfassungsgerichts in Gang gesetzt. Die von Konservativen und Rechtspopulisten regierte Gemeinschaft Kastilien und León habe mit der Ankündigung schärferer Auflagen für Frauen sowie für Ärzte und Ärztinnen gegen die Verfassung sowie gegen das Abtreibungsgesetz verstoßen und damit ihre Kompetenzen überschritten, sagte Regierungssprecherin Isabel Rodríguez nach einer Kabinettssitzung am Dienstag.
Regierungschef Pedro Sánchez sagte am Rande des Weltwirtschaftsforums im schweizerischen Davos, es gehe um die Antwort auf die „eindeutige Verletzung eines Gesetzes zur Wahrung der Rechte von Frauen“.
Der Vize-Regierungschef von Kastilien und León, Juan García-Gallardo von der rechtspopulistischen Vox, hatte angekündigt, Ärzte und Ärztinnen müssten Frauen, die eine Abtreibung vornehmen wollen, dazu drängen, sich vorher die Herzschläge des Fötus anzuhören, um sie umzustimmen. Zudem würden sie verpflichtet, diesen Frauen nahezulegen, sich vor der Entscheidung ein 4D-Ultraschallbild des Ungeborenen anzuschauen und sich psychologisch beraten zu lassen.
Der Regierungschef der Region, Alfonso Fernández Mañueco von der konservativen Volkspartei PP, betonte indes, es sei noch nichts beschlossen und weder Frauen noch Ärzte sollten zu irgendetwas gezwungen werden. Sein Vize beharrte jedoch auf dem verpflichtenden Charakter der Auflagen. In Kastilien und León im Nordwesten Spaniens hatte sich die PP erstmals auf eine Koalition mit Vox eingelassen. (dpa)