Bundesgerichtshof
Streit um "mutmaßlichen Willen"
Frau im Wachkoma, Familie fordert Einstellung der künstlichen Ernährung, der BGH soll entscheiden.
Veröffentlicht:KARLSRUHE. Eine Frau erleidet einen Schlaganfall und fällt ins Wachkoma. Die Ärzte haben kaum Hoffnung auf Besserung, die Familie möchte die Schwerkranke sterben lassen.
Sie ist der Meinung, ihre Frau und Mutter hätte das so gewollt. Doch die Gerichte verweigern die Erlaubnis dazu. Jetzt ist der Bundesgerichtshof (BGH) am Zug. Er hat eine schwierige Entscheidung zu treffen.
Die Familie der schwerkranken Frau aus Sachsen kämpft seit vier Jahren darum, die künstliche Ernährung einstellen und ihre Verwandte damit letztendlich sterben zu lassen. Ob sie das dürfen, will der BGH noch im Oktober bekanntgeben. Eine mündliche Verhandlung dazu gab es aufgrund der Verfahrensart nicht.
Die Betroffene hat keine schriftliche Patientenverfügung hinterlassen. Nach dem Gesetz muss dann ihr "mutmaßlicher Wille" erforscht werden. Paragraf 1901 a Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) bestimmt recht vage: "Zu berücksichtigen sind insbesondere frühere mündliche oder schriftliche Äußerungen, ethische oder religiöse Überzeugungen und sonstige persönliche Wertvorstellungen."
In der Praxis gibt es damit erhebliche Probleme: "Die Ermittlung dieses mutmaßlichen Patientenwillens ist für Betreuer, Ärzte und Gerichte enorm schwierig", sagt Hanno Siekmann von der Deutschen Stiftung Patientenschutz.
Erkennen die behandelnden Ärzte den von den Angehörigen ermittelten vermeintlichen Willen nicht an, müssen Gerichte über den Abbruch lebenserhaltender Maßnahmen entscheiden. Doch ohne besagte Patientenverfügung ist es für Angehörige vor Gericht in der Regel schwierig, sich durchzusetzen.
BGH soll klare Regeln aufstellen
Der BGH hat vom Landgericht Chemnitz als Vor-Instanz quasi den Auftrag bekommen, klare Regeln für die Ermittlung des mutmaßlichen Patientenwillens aufzustellen. Damit würde seine Entscheidung weit über den Fall hinaus Bedeutung haben.
Das Landgericht selbst konnte der Entfernung der Magensonde nicht zustimmen: Vor ihrem Schlaganfall 2009 hatte die Frau zwar mehrfach erklärt, im Falle eines Komas nicht mehr weiter leben zu wollen, ja sie hatte nach Aussage ihres Ehemannes sogar schon die Unterlagen für eine schriftliche Patientenverfügung auf dem Tisch.
Das Landgericht Chemnitz erkannte auch an, die Familie habe "plausibel und nachvollziehbar" erklärt, dass die Betroffene "einschlafen möchte", sollte sie im Koma liegen.
Dennoch: "Diese sehr ernstzunehmenden Meinungsäußerungen haben nicht die Qualität und Tiefe der Erklärungen, die im Rahmen einer Patientenverfügung abgegeben werden", befanden die Richter und lehnten den Antrag der Familie ab.
Das Landgericht hatte trotz allem Zweifel, ob die Betroffene in ihrer jetzigen Situation auch noch so denken und den Tod bevorzugen würde. (dpa)