Deutsche Krankenhausgesellschaft
Sturmlauf gegen Notfall-Reformpläne
Führende DKG-Vertreter schreiben Brandbrief an die Mitglieder des Gesundheitsausschusses.
Veröffentlicht:Berlin. Vor einer massiven Begrenzung ambulanter Versorgungskapazitäten warnt die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG).
Es sei „absolut inakzeptabel“, dass Krankenkassen und niedergelassene Ärzte künftig über die Allokation von Integrierten Notfallzentren (INZ) in Deutschland entscheiden können sollen, schreiben DKG-Präsident Dr. Gerald Gaß und DKG-Hauptgeschäftsführer Georg Baum in einem Brief an die Mitglieder des Gesundheitsausschusses im Bundestag.
Der Ausschuss solle daher den Referentenentwurf von Gesundheitsminister Jens Spahn zur Reform der Notfallversorgung stoppen.
Fachliche Leitung soll bei KVen liegen
Die Vertreter der Krankenhäuser in der Gemeinsamen Selbstverwaltung gehen davon aus, dass lediglich an zwischen 500 und 700 der aktuell 1100 an der ambulanten Notfallversorgung teilnehmenden Akutkrankenhäuser INZ eingerichtet werden könnten. Eine ähnliche Größenordnung hatte der Vorstandsvorsitzende der Kassenärztlichen Bundesvereinigung Dr. Andreas Gassen am Mittwochabend in Berlin genannt.
Der Gesetzentwurf zur Reform der Notfallversorgung sieht vor, die Integrierten Notfallzentren unter die „fachliche Leitung“ der Kassenärztlichen Vereinigungen zu stellen. Wo die INZ angesiedelt werden sollen, sollen die Landesausschüsse nach Paragraf 90a SGB V entscheiden.
Dort haben Krankenkassen und Vertragsärzte eine Mehrheit und könnten die Krankenhausvertreter überstimmen. Da die Krankenhausplanung laut Grundgesetz Ländersache sei, werde somit die „verfassungsmäßige Zuordnung“ auf die Zuständigkeit der Länder verletzt.
„KVen an sich keine medizinischen Leistungserbringer“
Dass die Kassenärztlichen Vereinigungen die „fachliche Leitung“ in den Notfallzentren übernehmen sollen, empört die Krankenhausvertreter gleichermaßen. Die KVen an sich seien keine medizinischen Leistungserbringer, argumentieren Gaß und Baum.
„Sie müssten Ärzte rekrutieren, die in den neuen Ambulanzen an den Krankenhäusern Leitungsfunktionen ausüben, ohne dass sie den Krankenhäusern unterstehen“, heißt es in dem Schreiben an die Abgeordneten. Zu einer gesetzlichen Verpflichtung zu einer wirtschaftlichen Partnerschaft von Krankenhausträgern mit KVen bestehe keine Notwendigkeit.
Bereits heute würden sämtliche ambulante Notfallleistungen sowie ambulante Operationen, Leistungen der Ambulanten Spezialfachärztlichen Versorgung (ASV und Leistungen der Psychiatrischen Institutsambulanzen (PIA) an den Krankenhäusern erbracht.
Dass die INZ sozusagen ein „Betrieb im Betrieb“ sein sollen, sei kontraproduktiv. Da die Krankenhäuser auch künftig Ambulanzen vorhalten müssten, entstünden Doppelstrukturen. Die Krankenhäuser seien nach Paragraf 39 SGB V dazu verpflichtet zu prüfen, ob Patienten stationär behandlungsbedürftig seien.
Fachanhörung am 17. Februar
Die Pläne der niedergelassenen Ärzte, aber auch der dem Marburger Bund angehörigen Klinikärzte, sehen demgegenüber vor, dass die INZ lediglich den Bereitschaftsdienst der niedergelassenen Ärzte so weit wie möglich ersetzen sollen.
Ein regelhaft einzusetzendes Ersteinschätzungsverfahren (SMED) soll helfen, Patienten der richtigen Versorgungsebene zuzuordnen. Der Verkürzung von Wartezeiten in den Krankenhausambulanzen und künftigen INZ soll zudem die neue ambulante Notfallnummer 116 117 und ihre Verzahnung mit der 112 der Rettungsdienste dienen.
Patienten sollen schon am Telefon auf in ihrer Nähe geöffnete Arztpraxen verwiesen werden, falls sie nicht tatsächlich als medizinische Notfälle einzustufen sind.
Bislang gibt es lediglich einen Referentenentwurf. Wann die Reform der Notfallversorgung, zu der auch die Aufwertung des Rettungsdienstes zu einem eigenen Leistungsbereich des SGB V gehören soll, ins Kabinett und dann in den Bundestag gehen soll, steht noch nicht fest. Am 17. Februar ist eine Fachanhörung der beteiligten Verbände angesetzt.