EU-Richtlinie
Tabakhersteller scheitert mit Eilantrag
KARLSRUHE. Die EU-Tabakrichtlinie konnte am Freitag pünktlich auch in Deutschland in Kraft treten. Den Eilantrag eines Herstellers gegen "Schockfotos" auf den Schachteln und Einschränkungen bei den Zusatzstoffen wies das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe ab.
Deutschland hatte die bereits 2014 beschlossene EU-Richtlinie erst auf den letzten Drücker umgesetzt; das Tabakerzeugnisgesetz trat am 20. Mai in Kraft. Bis dahin noch nach den alten Regelungen hergestellte Tabakprodukte dürfen noch ein weiteres Jahr verkauft werden.
Die neuen Regelungen sehen insbesondere warnende Fotos vor, auf denen durch das Rauchen verursachte Gesundheitsschäden abgebildet sind. Menthol und andere Zusatzstoffe werden verboten, wenn sie den Tabakgeschmack deutlich überlagern und einer Zigarette so einen "charakterisierenden Geschmack" geben.
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg hatte die Tabakrichtlinie am 4. Mai bestätigt. Mit seinem Eilantrag vor dem Bundesverfassungsgericht wollte ein Tabakhersteller nun die Umsetzung der Richtlinie in Deutschland zumindest vorläufig stoppen.
Die Karlsruher Richter lehnten dies ab. Die Regelungen dienten dem Abbau von Markthemmnissen im EU-Binnenmarkt. Weiteres Ziel sei der Gesundheitsschutz "und damit ein überragend wichtiges Gemeinwohlziel von Verfassungsrang". Dies könne Eingriffe in die Rechte der Hersteller rechtfertigen. Demgegenüber habe der Hersteller nicht nachgewiesen, dass ihm "nicht wieder gutzumachende und existenzbedrohende Schäden" drohen. (mwo)
Bundesverfassungsgericht:
Az.: 1 BvR 895/16