Bundesrat
Tattoo-Enfernung künftig nur noch durch Medizinerhand
In Deutschland dürfen bald nur noch Ärzte per Laser Tätowierungen entfernen. Das hat der Bundesrat am Freitag in Berlin entschieden. Die Länderkammer verlangt beim Einsatz von Lasern zu kosmetischen Zwecken an einem wichtigen Punkt Änderungen.
Veröffentlicht:BERLIN. Im novellierten Strahlenschutzrecht wird erstmals der Einsatz von Lasern zu kosmetischen Zwecken geregelt. So dürfen künftig nur noch Ärzte Laserbehandlungen zur Entfernung von Tätowierungen oder sogenanntem Permanent-Makeup vornehmen.
Anders als im 542 Seiten starken Regierungsentwurf vorgesehen sind dazu nicht nur Dermatologen oder Plastische Chirurgen berechtigt, sondern alle approbierten Ärzte. Damit folgte das Bundesratsplenum einem Vorschlag seines Gesundheitsausschusses. Dieser hatte argumentiert, daneben besäßen auch "zahlreiche weitere Facharztgruppen die erforderliche Fachkunde".
Damit Ärzte durch Weiter- oder Fortbildungen die nötige Qualifikation nachweisen können, tritt die Neuregelung erst Ende 2020 in Kraft. Im Entwurf waren nur drei Monate Übergangsfrist vorgesehen. Das neue Strahlenschutzrecht führt 19 Verordnungen ein, die vor allem den Arbeitsschutz und den medizinischen Strahlenschutz betreffen, außerdem Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor künstlichen oder natürlichen Strahlen – wie durch Radon, das als zweithäufigste Ursache für Lungenkrebs gilt. Der überwiegende Teil der Verordnung soll Ende des Jahres in Kraft treten.
So war die Rechtslage bisher
Im Prinzip kann die Dienstleistung jeder anbieten, der einen Laser und einen Gewerbeschein hat. Die Laser kosten ab 10 000 Euro aufwärts. Um so ein Gerät betreiben zu können, braucht es bisher nur einen Laserschutzkurs. Der lässt sich an ein bis zwei Wochenenden absolvieren und kostet nicht mehr als ein paar hundert Euro. Tattoo-Entferner berichten davon, dass sie selbst überrascht waren, wieviele Kunden zu ihnen kommen, nachdem sie ihr Geschäft begonnen haben.
So funktioniert die Tatoo-Entfernung
Die Energie der optischen Strahlung wird von den Farbpigmenten des Tattoos aufgenommen. Dafür muss die Wellenlänge der Laserstrahlung zum aufnehmenden Farbstoff passen. Die Farbstoffpartikel werden in kleine Teile zerschossen. Die entstehenden Bruchstücke sollen vom Körper abtransportiert oder abgebaut werden.
Bei der Zerstörung mancher Pigmente können - so das Bundesamt für Strahlenschutz - giftige und krebserregende Verbindungen wie Blausäure oder Benzol entstehen. Vor allem bei komplexen, mehrfarbigen Tattoos müssen sich Kundinnen und Kunden auf eine Reihe von Behandlungen einstellen.
Erste Reaktionen auf die Verordnung
Der CDU-Gesundheitspolitiker Alexander Krauß warnte, jeder vierte Deutsche über 18 Jahre sei tätowiert. Davon sei jeder Zehnte mit seinem Tattoo unzufrieden. 1,2 Millionen Patienten nähmen jedes Jahr eine Laserbehandlung zur Tattoo-Entfernung in Anspruch. „Von heute auf morgen müssten wir die Zahl der Hautärzte um die Hälfte erhöhen“, so Krauß.
Ohne viele zusätzliche Hautärzte müssten diese im Schnitt jeweils 22 Wochen im Jahr durchgängig Tätowierungen entfernen, um der geplanten Verordnung gerecht zu werden, so Krauß. Nachdem im Bundesrat schließlich überlegt wurde, den Passus zu streichen, warnten wiederum Dermatologen, „dass leistungsstarke Laser durch unqualifiziertes Personal schwere Schäden an Patienten hervorrufen“. (bar mit Material von dpa)
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