Kommentar – Wer darf Tattoos entfernen?
Die Politik macht es passend
Das Votum des Bundesrats zum neuen Strahlenschutzrecht ist ein Musterbeispiel für Bedarfsplanung, wenn Politiker die Feder führen. Worum geht es? Völlig zu Recht wollte Umweltministerin Svenja Schulze (SPD) den boomenden Markt der Tattoo-Entfernung regulieren. Bisher kann jeder, der einen Gewerbeschein vorweisen und einen Laserschutzkurs besucht hat, in das Geschäft einsteigen. Deshalb sollte der Umgang mit leistungsstarken Lasern Dermatologen und Fachärzten für plastische Chirurgie vorbehalten sein, so Schulze.
Doch bei jungen Erwachsenen ist inzwischen ein Tattoo weniger die Ausnahme als die Regel. Angeblich, so wurde kolportiert, lassen sich jährlich mehr als eine Million Menschen lasern, um ein Tattoo loszuwerden. Allein durch diese Aufgabe werde künftig ein Großteil der Arbeitskapazität von Hautärzten gebunden werden. Am Freitag zog die Länderkammer die Notbremse.
Jetzt sind alle approbierten Ärzte ausreichend qualifiziert, insofern sie eine entsprechende Fortbildung nachweisen. Auf welchem Datenmaterial diese neue Einschätzung basiert, bleibt allerdings unklar. Das nennt man politische Bedarfsplanung: Was nicht passend ist, wird passend gemacht. Die Selbstverwaltung hätte sich mit einer solchen Festlegung über Monate gequält.
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