81. Bayerischer Ärztetag

Triage-Debatte: „Mehr Menschen könnten sterben“

Signal vom Bayerischen Ärztetag: Die Bundesregierung wird aufgefordert, vom Verbot einer Ex-Post-Triage abzusehen.

Veröffentlicht:

Regensburg. Die Delegierten des Bayerischen Ärztetags haben in Regensburg die Befürchtung ausgedrückt, dass mit der geplanten Regelung zur Ex-Post-Triage mehr Menschen sterben könnten. In einer Resolution fordern sie deshalb die Streichung des Verbots der Ex-Post-Triage aus den Plänen der Bundesregierung.

Ein Schutz vor Benachteiligung ergebe sich aus der Berufsordnung für Ärztinnen und Ärzte sowie aus dem Genfer Gelöbnis, heißt es in der Begründung. Aufgrund des Gleichheitsgebots müssten alle Patienten mit einem vergleichbaren medizinischen Behandlungsbedarf gleichberechtigten Zugang zu Intensivressourcen haben.

Erst vor kurzem war die von der Bundesregierung geplante Triage-Regelung im Bundestag intensiv diskutiert worden. Dahinter steht der Grundgedanke, eine Benachteiligung behinderter und alter Menschen bei knappen Intensivbettenkapazitäten zu verhindern. Verboten werden, so der Ansatz der Bundesregierung, soll auch die Ex-Post-Triage, das heißt, dass eine begonnene Behandlung zugunsten einer anderen Person mit möglicherweise besseren Erfolgsaussichten abgebrochen wird. Der Bundestag wird nun in seinen Ausschüssen über mögliche Änderungen am Gesetzentwurf beraten.

Therapieanpassung muss ohne Rechtsfolgen bleiben

Der große Haken laut Bayerischem Ärztetag ist: Die aktuelle Überlebenswahrscheinlichkeit lasse sich oft erst nach einem intensivmedizinischen Behandlungsversuch verlässlicher abschätzen. Beim Verbot einer Ex-Post-Triage aber würden Patienten – auch diejenigen mit einer hohen Überlebenswahrscheinlichkeit – allein aufgrund ihres zeitlich späteren Eintreffens in der Klinik benachteiligt. „Es muss ohne Rechtsfolgen möglich sein, Therapieziele dem jeweiligen Krankheitsverlauf anzupassen und zu ändern“, fordert der Bayerische Ärztetag.

Deutlich kritisierte Dr. Gerald Quitterer, Präsident der Bayerischen Landesärztekammer, auch, dass die Bundesregierung eine entsprechende Stellungnahme der Bundesärztekammer (BÄK) nicht weiter beachtet hatte. (mic)

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