Spezialfachärzte
Tuberkulose liefert den ASV-Prototypen
Der GBA hat für die Tuberkulose erstmals beschrieben, wie er sich die ambulante spezialfachärztliche Versorgung konkret vorstellt. Ärzte haben bereits erste Verbesserungsvorschläge unterbreitet.
Veröffentlicht:BERLIN. Niedergelassenen fachärztlichen Internisten und Lungenfachärzten tun sich neue Möglichkeiten auf. Der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) hat erstmals für bestimmte seltene Krankheiten konkrete Vorgaben für die Diagnostik, Behandlung und Beratung in der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung vorgelegt. Dabei handelt es sich um die verschiedenen Tuberkulosen und Infektionen durch sonstige Mykobakterien.
Die Vorgaben für die Behandlung der Tuberkulose sollen Modellcharakter entwickeln. "Die Entscheidungen sind nicht nur für die Anlage Tuberkulose relevant, sondern weichenstellend für alle weiteren Konkretisierungen der ASV", sagte Dr. Regina Klakow-Franck, unparteiisches Mitglied des GBA und zuständig für die ASV.
Dies betreffe vor allem die Festlegung von Mindestmengen und den Ein-oder Ausschluss von bildgebenden Verfahren und Laborleistungen. Tuberkulose ist weltweit die häufigste Infektionskrankheit.
Weltweit starben 2011 etwa 1,4 Millionen Menschen an einer Tuberkulose. Auch in Deutschland steigen die Infektionszahlen, berichten Infektiologen. 2011 wurden hierzulande 4317 Neuerkrankungen gemeldet. 162 Menschen starben.
Klakow-Franck betonte, dass Vertrags- und Krankenhausärzte gemischte Teams bilden könnten. Die Konkretisierung schreibt vor, dass die Kernteams aus Internisten mit den Zusatzweiterbildungen Infektiologie, Mikrobiologie, Virologie und Infektionsepidemiologie bestehen sollen.
Die das Kernteam bildenden Ärzte sollten im Jahr vor ihrer ASV-Zugangsberechtigung zusammen 20 Tuberkulosepatienten behandelt haben. Ausnahmen seien zulässig, heißt es in der GBA-Vorgabe.
Bis zu vier Jahre bis alle ASV-Indikationen umgesetzt sind
Neun Facharztgruppen von den Augenärzten bis zum Radiologen sollen bei der Behandlung mitwirken. Nach Ansicht des Frankfurter Infektiologen Dr. Stephan Klauke habe es der GBA versäumt, die Gynäkologen hinzuziehen. Schwangerschaft mit Tuberkulose sei hoch kompliziert. "Einen Gynäkologen muss man zu Rate ziehen. Anders ist das nicht denkbar", sagte Klauke in Berlin.
Nicht klar geregelt sei zudem, wie die hausärztlichen Internisten, die die bei Tuberkulose häufige Ko-Infektion HIV/Aids behandelten, in den Teams untergebracht werden könnten. Patienten brauchen eine Überweisung, um in der ASV behandelt gzu werden. Für die ASV zugelassene Ärzte können Patienten auch ohne Überweisung in den neuen Spezialsektor übernehmen. Dementsprechend soll auch in den Krankenhäusern verfahren werden.
Wie die spezialfachärztlichen Leistungen letztendlich vergütet werden, steht noch nicht fest. Auf den Bewertungsausschuss kommt Arbeit zu.
In einer ersten etwa sechsmonatigen Phase sollen ASV-Leistungen in Praxis und Krankenhaus nach dem einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) vergütet werden. Daran soll sich eine Übergangszeit anschließen, in der nach EBM und aus den ersten Erfahrungen gewonnen Kriterien vergütet werden soll.
Das Gesundheitsministerium muss den Beschluss noch bestätigen. Frühestens ab dem 1. April können interessierte niedergelassene Ärzte und die Krankenhäuser Anträge auf Zulassung zur ASV bei den um die Krankenhausseite erweiterten Landesausschüssen einreichen.
Die Konkretisierungen für die schweren Verlaufsformen gastrointestinaler Tumoren, die eigentlich ebenfalls zum Jahresende 2013 hätten verabschiedet werden sollen, lassen noch auf sich warten.
Dr. Norbert Lettau vom Erweiterten Bewertungsausschuss in Hamburg rechnet mit "drei bis vier weiteren Jahren", bis der GBA alle im Gesetz genannten Erkrankungen, schweren Verlaufsformen und hochspezialisierten Leistungen abgearbeitet habe.
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