Neue Ausbildungsmodule
Übertragung von Heilkunde an Pflegekräfte nimmt Form an
Die Bundesregierung unternimmt einen weiteren Schritt zur Aufwertung der Pflege. Familien- und Gesundheitsministerium genehmigten jetzt neue Module in der Ausbildung: Das Ziel: erweiterte Kompetenzen zur Ausübung heilkundlicher Tätigkeiten.
Veröffentlicht:Berlin. Die Übertragung heilkundlicher Aufgaben an Pflegefachkräfte nimmt allmählich Gestalt an. Am Donnerstag genehmigten Bundesfamilienministerium und Bundesgesundheitsministerium entsprechende standardisierte Module. Diese sollten sowohl in der beruflichen wie auch der hochschulischen Pflegeausbildung zum Einsatz kommen, teilten beide Ministerin in Berlin mit.
Das Paket umfasst den Angaben zufolge ein Grundlagenmodul sowie fünf Wahlmodule in den Bereichen Wundheilung, Diabetes, Bluthochdruck, Schmerzen und Demenz. Drei weitere Lehrmodule sollen im Sommer 2021 abgeschlossen sein.
Fingerzeig für Modellprojekte auf Länderebene
Entwickelt wurden die Module von einer Fachkommission, die im Zuge des Pflegeberufegesetzes eingesetzt worden war. Mit Vorlage der Module werde eine Vereinbarung aus der Ausbildungsoffensive Pflege innerhalb der Konzertierten Aktion Pflege (KAP) umgesetzt, betonten die beiden Ministerien. Sie verwiesen auch darauf, dass Krankenkassen Modellvorhaben zur selbstständigen Ausübung von Heilkunde durch entsprechend qualifizierte Pflegefachpersonen vereinbaren können.
Laut dem kürzlich von Bundestag und Bundesrat verabschiedeten Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG) müssen in allen 16 Bundesländern zeitnah Modellvorhaben zur Übertragung ärztlicher Tätigkeiten auf Pflegefachpersonen aufgelegt werden. Vorrangig soll es um Projekte gehen, deren Inhalte den jetzt vorgelegten Ausbildungsmodulen folgen.
Ärztevertreter hatten zuletzt vorsichtig Bewegung in der Debatte um die Übertragung heilkundlicher Aufgaben angedeutet. (hom)