Pflege

Umstrittenes Bonner Heim geschlossen

Veröffentlicht:

KÖLN. Nach einer Entscheidung des Kölner Verwaltungsgerichts wurde am Mittwochabend das Seniorenheim Haus Dottendorf in Bonn endgültig geschlossen. Die letzten 21 Bewohner wurden in anderen Einrichtungen untergebracht.

Die Bonner Heimaufsicht hatte im Januar gefährliche Mängel in der Pflege festgestellt. Im Dezember waren zwei Bewohner in der Einrichtung zu Tode gekommen, die Staatsanwaltschaft nahm die Ermittlungen auf.

Die Heimaufsicht beschloss eine Teilschließung, bei der zunächst Bewohner mit den Pflegestufen zwei und drei umquartiert wurden. Nachdem erneut Mängel in der Pflege auftauchten, entschied die Aufsicht die komplette Schließung.

Der Fall ist bundesweit bekannt geworden, weil ihn der CDU-Gesundheitsexperte Jens Spahn und der Pflegebeauftragte der Bundesregierung Karl-Josef Laumann (CDU) zum Anlass genommen haben, das Pflegenoten-System grundsätzlich in Frage zu stellen.

Wie fast alle Einrichtungen in Deutschland hatte das Haus Dottendorf zuletzt die Bestnote 1,0 erhalten. Spahn bezeichnete das Benotungssystem als Desaster. Es bedeute für Pflegekräfte einen enormen bürokratischen Aufwand, liefere aber keine verlässlichen Ergebnisse.

Die Betreibergesellschaft Senator GmbH aus Dortmund hatte beim Kölner Verwaltungsgericht eine Aussetzung der Schließung des Hauses beantragt, die das Gericht jedoch am Dienstag ablehnte.

Nach wie vor bestehe ein hohes Risiko für die Bewohner, wegen unzureichender Pflege Schäden an Gesundheit und Leben zu erleiden, begründete das Gericht die Entscheidung. "Die Begründung ist Unfug", sagt Klaus Januschewski, Sprecher der Senator-Gruppe.

 "Unsere Mitarbeiter fühlen sich durch diese Einschätzung ihrer Pflegekompetenz beleidigt."

Die Betreiber zogen nach der Entscheidung vor die nächste Instanz, doch das Oberverwaltungsgericht Münster sah sich nicht im Stande zu entscheiden, da noch keine Begründung für die Entscheidung des Verwaltungsgerichts vorlag.

Damit hatte die Stadt Bonn grünes Licht für die Schließung. Das Oberverwaltungsgericht prüft nun den Fall, äußerte aber bereits Zweifel, dass die Betreiber genug getan hätten um künftige Mängel auszuschließen.

Die Heimbetreiber schließen nicht aus, notfalls vor das Bundesverwaltungsgericht zu ziehen. (age)

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Frage der Woche

Ampel-Aus – um welches Gesetzesvorhaben tut es Ihnen besonders leid?

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Neurologische Entwicklungsstörungen

Epilepsie in der Schwangerschaft: Start mit Lamotrigin empfohlen

Lesetipps
Ein Mann hat Kopfweh und fasst sich mit beiden Händen an die Schläfen.

© Damir Khabirov / stock.adobe.com

Studie der Unimedizin Greifswald

Neurologin: Bei Post-COVID-Kopfschmerzen antiinflammatorisch behandeln

Der gelbe Impfausweis

© © mpix-foto / stock.adobe.com

Digitaler Impfnachweis

eImpfpass: Warum das gelbe Heft noch nicht ausgedient hat

Ein Aquarell des Bundestags

© undrey / stock.adobe.com

Wochenkolumne aus Berlin

Die Glaskuppel zum Ampel-Aus: Eigenlob und davon in rauen Mengen