Paragraf 219a
Union will am Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche festhalten
Die CDU/CSU-Fraktion im Bundestag stellt sich gegen gegen eine Aufhebung des Werbeverbots für Abtreibungen. Die Ampel-Koalition bereitet dies vor. Am Freitag berät der Bundestag.
Veröffentlicht:Berlin. Die Fraktion von CDU und CSU im Bundestag lehnt die von der Bundesregierung geplante Abschaffung des Werbeverbots für Abtreibungen entschieden ab. Mit einem Antrag wollen die Christdemokraten an diesem Freitag (13. Mai) im Bundestag erreichen, dass der Paragraf 219a, der dieses Werbeverbot regelt, im Strafgesetzbuch bestehen bleibt.
Ein Schwangerschaftsabbruch sei „nicht das Gleiche wie ein kosmetischer Eingriff“, warnte die stellvertretende Fraktionsvorsitzende Andrea Lindholz (CSU) am Mittwoch. „Das Schutzgut des ungeborenen Lebens“ sei stets mitzuberücksichtigen.
Union besteht auf Beratungsstellen
Ihre Fraktion halte es „für wichtig und unverzichtbar“, dass Frauen in dieser Lebenslage „immer erst Beratungsstellen aufsuchen“ und sich nicht in erster Linie von den Ärzten beraten lassen, die dann möglicherweise auch die Abtreibung vornähmen.
Die Regierung aus SPD, Grünen und FDP hatte sich als eines ihrer gesellschaftspolitischen Projekte die Abschaffung des Paragrafen 219a vorgenommen. Am Freitag steht dieser Punkt auf der Tagesordnung. Der Paragraf regelt das Verbot, für Schwangerschaftsabbrüche zu werben, und führt unter anderem dazu, dass Ärzte keine ausführlichen Informationen über solche Eingriffe öffentlich anbieten können, ohne Strafverfolgung befürchten zu müssen. (dpa)