Berufsregelungen reichen Fraktion nicht

Unionsantrag gegen komplette Streichung von 219a StGB

Nicht gänzlich streichen, aber modifizieren will die CDU/CSU-Bundestagsfraktion den Paragrafen 219a StGB. „Wertungsfreie Angaben“ zu Schwangerschaftsabbrüchen im Internet sollen Ärzten möglich sein, heißt es in einem Antrag, den die Union vorgelegt hat.

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Weg mit 219a StGB: Die Bundesregierung will den Paragrafen streichen. Die Union stemmt sich dagegen.

Weg mit 219a StGB: Die Bundesregierung will den Paragrafen streichen. Die Union stemmt sich dagegen.

© Ralf Hirschberger / dpa

Berlin. Die Unionsfraktion im Bundestag lehnt die von der Bundesregierung geplante Streichung des Werbeverbots für Schwangerschaftsabbrüche in Paragraf 219a Strafgesetzbuch (StGB) ab. Stattdessen soll der Paragraf so modifiziert werden, dass Ärztinnen und Ärzte, Krankenhäuser und Einrichtungen „auf ihrer Internetseite wertungsfreie Angaben zu den von ihnen angewendeten Methoden zur Durchführung eines Schwangerschaftsabbruches machen können“, heißt es in einem Antrag der Fraktion, der am Mittwoch bekannt wurde.

Aus Sicht der Fraktion ist die grundsätzliche Beibehaltung des Paragrafen „zum Schutz des ungeborenen Lebens geboten“. Der Paragraf sei ein „wichtiger Bestandteil“ des vom Bundesverfassungsgericht geforderten Schutzkonzeptes. Die Norm solle „vor allem einer Kommerzialisierung und gesellschaftlichen Normalisierung des Schwangerschaftsabbruchs entgegenwirken“, argumentiert die Fraktion.

Berufsrecht reicht Union nicht

Rechtsunsicherheiten sieht sie mit ihrer Formulierung des 219a StGB nicht verbunden. Die Rechtslage sei „unmissverständlich und einfach einzuhalten“. Ärzte könnten öffentlichen auf die Tatsache hinweisen, „dass sie Schwangerschaftsabbrüche vornehmen und sich auf die Liste der Bundesärztekammer setzen lassen sowie Beratungsstellen über ihr Angebot informieren“.

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Das Bundeskabinett hat Anfang März einen Gesetzentwurf zur Streichung des Paragrafen beschlossen. Die Bundesregierung verweist unter anderem auf berufsrechtliche Regelungen, die vor ungewollter Werbung schützten.

Diese Regelungen hält die Union jedoch nicht für ausreichend. Sie untersagten nur „berufswidrige Werbung“. Die danach noch zulässige Werbung „verharmlose den Eingriff“. Zudem handle es sich um Standesrecht, dessen Regeln schwer durchzusetzen seien. „Das verfassungsrechtlich geforderte Schutzkonzept für das ungeborene Leben gebietet es, dass der demokratische Gesetzgeber selbst eine klar erkennbare ‚rote Linie‘ gegen die Werbung für Abtreibungen zieht. Er kann diese Aufgabe nicht auf den ärztlichen Berufsstand delegieren“, heißt es in der Begründung zum Antrag.

Kassen sollen Pille bis 25 zahlen

In der Vorlage spricht sich die Union außerdem dafür aus, dass die Krankenkassen die Kosten für ärztlich verordnete Verhütungsmittel künftig länger, mindestens bis zum Alter von 25 Jahren, übernehmen. Bisher werden die Aufwendungen bis zum Alter von 22 Jahren erstattet. Die Fraktion will dadurch erreichen, dass weniger Frauen ungewollt schwanger werden.

Die Bundesregierung wird zudem dazu aufgefordert, gemeinsam mit den Ländern sicherzustellen, „dass Frauen sowohl Beratungsstellen als auch Ärztinnen und Ärzte, die bereit sind, Schwangerschaftsabbrüche vorzunehmen, in allen Regionen Deutschlands finden“. (eb)
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