Gesundheitsausschuss

Unionsfraktion drängt auf Novelle der Gebührenordnung für Ärzte

Die Christdemokraten fordern in einem Antrag an den Bundestag eine zügige Umsetzung der GOÄ-Novelle. Der Haken: Die Initiative ist allerdings auch schon neun Monate alt.

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Berlin. Der Fortschritt bei der Novelle der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) ist eine Schnecke. Ein Antrag der Fraktion der CDU/CSU dazu vom 4. Juli 2023 hat es nun aber auf die Tagesordnung des Gesundheitsausschuss des Bundestags geschafft. Dort wird es am 10. April dazu eine öffentliche Anhörung geben.

Die Christdemokraten fordern in ihrem Antrag die Bundesregierung auf, den „Widerstand gegen die längst überfällige Novellierung der GOÄ und der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) aufzugeben und eine Rechtsverordnung auf den Weg zu bringen. Die Bundesärzte- und die Bundeszahnärztekammer, der PKV-Verband und Vertreter der Beihilfe sollten in die Beratungen eingebunden werden, heißt es in dem Unionsantrag.

Zudem solle ein Mechanismus etabliert werden, die Gebührenordnungen regelmäßig an den medizinischen Fortschritt und die Kostenentwicklung anzupassen.

Die Novelle der Gebührenordnung genießt bei Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) keine Priorität. Hintergrund: Im Koalitionsvertrag von SPD, Grünen und FDP wird das Projekt nicht erwähnt.

Die geltende GOÄ stammt aus dem Jahr 1982. Sie wurde 1996 in Teilen novelliert. Die Unionsabgeordneten weisen in ihrem Antrag darauf hin, dass aufgrund der jahrzehntelang ausgebliebenen Anpassung an die realen Kostenentwicklungen längst „erhebliche Disparitäten im Bewertungsgefüge“ beständen. Diese gingen insbesondere zu Lasten von Gesprächsleistungen und weiteren zuwendungsintensiven Leistungen.

Die Situation der Gebührenordnung für Zahnärzte sei mit der der GOÄ vergleichbar.

Die Bundesärztekammer, der PKV-Verband und die Beihilfekostenträger haben in den vergangenen Jahren einen Entwurf für eine GOÄ erarbeitet und getestet. Allerdings verzögert sich aktuell noch die Ausstattung der GOÄ mit gemeinsam abgestimmten Preisen. (af)

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Kommentare
Dr. Klaus Günterberg 04.04.202410:04 Uhr

Einer angermessene Vergütung der Ärzte, eine Anpassung an die Inflation bräuchte eine Anhebung von (berechnet zum Ende 2022) mindestens auf 154 Prozent! Ob neue oder alte Gebührenordnung - Es zählt nur, was Ärzte für ihre Arbeit erhalten. Nachzulesen bei: https://www.dr-guenterberg.de/wp-content/uploads/2023/08/GOAE-Publ-Privatarzt.pdf-
Nach immerhin 27 Jahren wären Ärzte erst mit einer Anhebung des Punktwertes um mindestens 54% zwar nicht besser, in ihrem Einkommen aber anderen Bürgern wenigstens wieder gleichgestellt.

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