Deutscher Ärztetag

Verbot für Ärzte zur Sterbehilfe steht in Frage

Der Deutsche Ärztetag muss bei der Suizidbeihilfe Berufsrecht und Grundgesetz unter einen Hut bringen. Die weitere Agenda bestimmt die Pandemie.

Anno FrickeVon Anno Fricke Veröffentlicht:
Das in der Musterberufsordnung formulierte strikte Verbot der Hilfe zur Selbsttötung soll auf dem DÄT zur Disposition gestellt werden.

Das in der Musterberufsordnung formulierte strikte Verbot der Hilfe zur Selbsttötung soll auf dem DÄT zur Disposition gestellt werden.

© picture alliance / BARBARA GINDL

Berlin. Die deutsche Ärzteschaft steht vor einer grundlegenden Debatte über die ärztliche Beteiligung an der Suizidbeihilfe. Dabei soll das derzeit in der Musterberufsordnung der Bundesärztekammer (BÄK) formulierte strikte Verbot der Hilfe zur Selbsttötung zur Disposition gestellt werden.

Der Vorstand der Bundesärztekammer habe für den Deutschen Ärztetag (DÄT) eine „Handreichung“ vorbereitet, die einen Vorschlag zur Änderung des Paragrafen 16 der MBO enthalte, sagte BÄK-Präsident Dr. Klaus Reinhardt am Dienstag bei einer Pressekonferenz in Berlin.

Es solle darüber diskutiert werden, ob der Satz: „Sie dürfen keine Hilfe zur Selbsttötung leisten“ gestrichen werden könne. An seine Stelle könne die Formulierung treten , dass „Hilfe zur Selbsttötung“ keine ärztliche Aufgabe sei. „Wenn man das apodiktische Verbot stehen lässt“, tun wir uns schwer mit der Debatte vernünftig umzugehen“, sagte Reinhardt.

Suizidbeihilfe zentrales Thema

Die Diskussion über die Suizidbeihilfe wird ein zentrales Thema des virtuellen Ärztetages am 4. und 5. Mai sein. Auslöser ist das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes von Ende Februar 2020, das wegen der Pandemie erst jetzt erstmals vom Ärzteparlament diskutiert werden kann.

Es hat mit seinem Spruch das Verbot der geschäftsmäßigen Sterbehilfe für verfassungswidrig erklärt. Ärzten haben die Karlsruher Richter ins Stammbuch geschrieben, dass sie durch das berufsständische Verbot der Hilfe zur Selbsttötung dazu beitrügen, einen Bedarf an geschäftsmäßiger Sterbehilfe zu schaffen.

Themen beim Deutschen Ärztetag

  • Suizidassistenz: Der Deutsche Ärztetag muss sich mit einer Änderung der Musterberufsordnung befassen.
  • Lehren aus der Krise: Die Strukturen des Öffentlichen Gesundheitsdienstes und das Pandemiemanagement stehen auf der Tagesordnung.
  • Ärztetag im Herbst: Ein weiterer Ärztetag mit Präsenz der Delegierten ist für den Herbst geplant. Dann soll das Thema Allgemeinmedizin und Approbationsordnung weiter beraten werden.

Der DÄT werde sich auch mit den derzeit vorbereiteten Gesetzentwürfen zur Regelung der Suizidbeihilfe auseinandersetzen, kündigte Reinhardt an. Besonderes Augenmerk gelte dabei den politischen Plänen, Ärzte in Schutzkonzepte Suizidwilliger einzubeziehen.

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Die Strukturprobleme des Öffentlichen Gesundheitsdienstes spricht der Leitantrag des BÄK-Vorstandes für den Ärztetag ebenfalls an, wie überhaupt die Zukunft des Pandemie-Managementes. Es müsse in diesem Zusammenhang auch über die vor allem auf Kapazitätsabbau ausgerichteten Strukturreformen im stationären Sektor und über „sektorverbindende Versorgung“ gesprochen werden.

Die Musterweiterbildungsordnung steht nach ihrer Reform beim Ärztetag in Erfurt erneut vor Weiterentwicklungen. Der Vorstand werde beantragen, die Weiterbildung zum Facharzt für Innere Medizin und Infektiologie auf den Weg zu bringen, kündigte BÄK-Vizepräsidentin Dr. Ellen Lundershausen an.

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