Versicherungsschutz im Ausland nur für Mitversicherte

Krankenversicherungsschutz bei Reisen außerhalb der EU, nur mit Zusatzversicherung.
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KASSEL (mwo). Gehen Patienten mit Angehörigen ins Ausland außerhalb der EU, sollten Ärzte ihnen den Rat mit auf den Weg geben, ihren Krankenversicherungsschutz genau zu prüfen. Denn bei gesetzlich Versicherten ist gegebenenfalls eine ergänzende Privatversicherung erforderlich, wie kürzlich das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel klarstellte.
Wird ein Arbeitnehmer vorübergehend ins Ausland entsandt, so muss zunächst der Arbeitgeber für Krankenbehandlungen aufkommen. Die Krankenkasse erstattet die Kosten dann bis zu der Höhe, in der sie im Inland entstanden wären. Wie nun das BSG klarstellte, gilt dies für Angehörige nur, wenn sie in Deutschland familienversichert waren.
Im Streitfall hatte das Goethe-Institut eine Mitarbeiterin in die Ukraine geschickt. Ihr Mann wollte sie begleiten, pochte aber auf Versicherungsschutz. Er war allerdings bereits im Ruhestand und eigenständig über die Krankenversicherung der Rentner versichert. Daher ruhte sein Krankenversicherungsschutz bei Reisen außerhalb der EU, betonte das BSG. Diese Regelung sei zulässig, eine private Zusatzversicherung zumutbar.
Az.: B 1 KR 2/10 R