Kommentar zum Versorgungsgesetz
Von Köchen und Kellnern
Von wegen "Gröhe-Reform": Der Bundesrat macht in den Empfehlungen seiner Ausschüsse deutlich, dass im Versorgungsstärkungsgesetz (VSG) nicht allein der Gesundheitsminister der Koch ist. Die Länder wollen sich mit dem Status als Kellner nicht zufrieden geben.
Tatsächlich etabliert der (Bundes-) Gesetzgeber immer stärker Länder, Städte und Kommunen als weiße Ritter der ambulanten Versorgung. Die Möglichkeit zur Gründung von Medizinischen Versorgungszentren in kommunaler Trägerschaft ist dafür nur das jüngste Beispiel.
Entsprechend laufen die Forderungen der Länderkammer darauf hinaus, dort mit am Tisch zu sitzen, wo über die Gestaltung der regionalen oder lokalen Versorgung entschieden wird. Diese Botschaft wird den Kassenärztlichen Vereinigungen nicht schmecken.
Ihr Sicherstellungsauftrag wird immer mehr vom Privileg zur Last - und politisch wie finanziell teurer. Beispiel Strukturfonds: Eigentlich als Ausnahme vorgesehen, soll er nach dem Willen der Länder zur Regel werden - finanzielle Beteiligung der niedergelassenen Ärzte inklusive.
An anderer Stelle signalisiert der Bundesrat überwiegend Zustimmung: Die umstrittene Aufkaufregelung für Arztsitze will er mit wenigen Detailänderungen passieren lassen.
Gleiches gilt für die Terminservicestellen. Ländereigene Lösungen sollen Vorrang haben, die Vier-Wochen-Frist aber bleibt unangetastet.
Der rot-rot-grün dominierte Bundesrat zeigt seinen Gestaltungsanspruch in der Gesundheitspolitik. Jetzt ist Gröhe am Zug.
Lesen Sie dazu auch: Versorgungsgesetz: Bundesrat will mitreden