Kommentar
Vorverurteilung ist fehl am Platz
Der IV-Vertrag zur ambulanten Versorgung von Schizophrenie-Patienten in Niedersachsen ist in den vergangenen Monaten immer wieder in die Schlagzeilen geraten. Der Brandbrief der Chefärzte und medizinischen Direktoren der Psychiatrien im Land jetzt ist Zeichen für ein tief sitzendes Misstrauen den Vertragspartnern gegenüber.
Beteiligt ist außer der AOK unter anderem eine Janssen-Cilag-Tocher. Kritiker befürchten, der (unveröffentlichte) Vertrag verpflichte die teilnehmenden Ärzte dazu, Patienten dauerhaft an eine bestimmte Medikation zu gewöhnen. Dafür gibt es zum jetzigen Zeitpunkt noch keinerlei Belege.
Die Kritik der KIinik-Direktoren könnte vielmehr von der Furcht motiviert sein, Patienten und Geld zu verlieren.
IV-Verträge, bei denen Pharmaunternehmen beteiligt sind, sind vom Gesetzgeber ausdrücklich zugelassen worden. Erklärtes Ziel der Beteiligten in Niedersachsen ist, mit Hilfe einer intensiveren ambulanten Betreuung von Schizophrenie-Patienten die Kosten für Klinikaufenthalte zu reduzieren.
An diesen Zielen sollten die Vertragspartner gemessen werden. Die Initiatoren haben eine ausführliche Evaluation des Vertrages angekündigt. Die ist abzuwarten. Für abschließende Urteile ist es zu früh.
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