Schweigepflicht
Warnung vor Eingriffen durch Polizeigesetze
Neu Isenburg. Kürzlich hatte Niedersachsens Kammerpräsidentin Dr. Martina Wenker sich entsetzt gezeigt, weil Gesundheitsämter in Niedersachsen die Polizei über COVID-19-infizierte Patienten informiert haben.
Offenbar vorausahnend hatte die Ärzteschaft 2019 schon in Münster vor der Aushöhlung des Berufsgeheimnisses der Ärzte durch das Bundeskriminalamtsgesetz sowie die neuen Polizeigesetze der Länder gewarnt. Beispielhaft wurden das Sächsische Polizeivollzugsdienstgesetz genannt. Die Normen schlössen Eingriffe in die Schweigepflicht nicht zuverlässig aus.
„Hier geht es um Freiheitsgrundrechte, also erkämpfte Werte in der Gesellschaft, die seit 70 Jahren Bestand haben. Jene Rechte, die wir in zunehmendem Maße in den unterschiedlichsten Lebensbereichen, wie auch in der Patient-Arzt-Beziehung, gefährdet sehen“, heißt es in dem Antrag, der bei den Ärzten Zustimmung fand.
Den „gefährlichen Weg der Bundes- und Landesgesetzgeber lehnt der 122. Deutsche Ärztetag 2019 weiterhin ab“, heißt es im Beschluss. (ato)