Berlin

Weiterbildung jetzt auch in Notfallmedizin

Drei neue Zusatzweiterbildungen hat die Berliner Ärztekammer noch vor der Sommerpause geregelt: darunter die Notfallmedizin.

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BERLIN. Drei neue Zusatzweiterbildungen hat die Ärztekammer Berlin in ihrer letzten Delegiertenversammlung vor der Sommerpause beschlossen. Darunter ist auch eine dreijährige Zusatzweiterbildung für "Klinische Notfall- und Akutmedizin".

Diese Zusatzweiterbildung soll die Qualifikation der Ärzte in den Rettungsstellen der Berliner Kliniken fächerübergreifend verbessern. Denn der Krankenhausplan sieht vor, dass in den Notaufnahmen rund um die Uhr qualifizierte Ärzte vorgehalten werden müssen. Doch Facharztstatus für jedes einzelne Fach 24 Stunden zu garantieren, sprengt selbst in großen Kliniken oft die Personalkapazitäten.

"Mit der Zusatzweiterbildung Notfallmedizin reagiert die Ärztekammer auf die Notwendigkeiten in der Versorgung von Notfallpatienten. Die im Krankenhausplan vorgesehene bessere Qualifizierung des ärztlichen Personals kann damit künftig adäquat umgesetzt werden", so Dr. Werner Wyrwich, Vorstandsmitglied der Ärztekammer Berlin und Notfallmediziner.

Die Zusatzweiterbildung umfasst die interdisziplinäre Diagnostik und Behandlung von Notfall- und Akutpatienten im Krankenhaus.

Keine Chance für einen eigenen Facharzt

Dem Beschluss waren lange Diskussionen in den Gremien der Ärztekammer Berlin und den betroffenen Fachgesellschaften vorausgegangen. Die Kammer hatte lange erwogen, einen eigenen Facharzt für Notfallmedizin zu schaffen. Entsprechende Anträge bei verschiedenen Ärztetagen blieben jedoch ohne Erfolg.

Zugleich hat die Kammer mit der Zusatzweiterbildung "Krankenhaushygiene" die Voraussetzungen für die Umsetzung des Klinikhygienegesetzes geschaffen. Sie reagiert auch auf die veränderte Infektionslage in Deutschland.

Die Zusatzbezeichnung umfasst die Prävention, Erfassung und Bewertung von nosokomialen Infektionen und multiresistenter Erreger sowie die Durchführung und Koordination von Maßnahmen zur Prävention und fortlaufender Kontrolle in medizinischen Einrichtungen.

Die dritte Zusatzweiterbildung "Spezielle Viszeralchirurgie" soll die Qualifikation für die Behandlung von Erkrankungen und Fehlbildungen innerer Organe neu regeln, die eine besondere Erfahrung des Operateurs erfordern.

Ihre Einführung führt zu einer Anpassung an die Muster-Weiterbildungsordnung. Die Änderungen müssen von der Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales genehmigt werden. (ami)

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