Vorschläge zum Versorgungsstärkungsgesetz

Weiterbildungsförderung: Regierung hält bei Pädiatrie den Deckel drauf

Mehr als 30 Änderungsvorschläge haben die Länder zum Entwurf des GVSG vorgelegt. In wenigen Fällen sagt die Regierung eine Prüfung zu. Meistens aber lautet die Antwort aus dem Bundesgesundheitsministerium: Nein.

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Nur in wenigen Fällen lässt die Bundesregierung bei den Vorschlägen der Länder zum Gesundheitsversorgungsstärkungs-Gesetz Sympathien erkennen.

Nur in wenigen Fällen lässt die Bundesregierung bei den Vorschlägen der Länder zum Gesundheitsversorgungsstärkungs-Gesetz Sympathien erkennen.

© Do Ra / stock.adobe.com

Berlin. Ob eine Regelung zu Primärversorgungszentren wieder ins Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (GVSG) aufgenommen wird, ist ungewiss. Der Bundesrat hat, nachdem der Passus aus dem Gesetzentwurf entfallen war, in seiner Stellungnahme einen umfangreichen Vorschlag unterbreitet.

Demnach sollten diese Zentren als neuer Versorgungsansatz im SGB V eingeführt werden. Anerkannten Einrichtungen könnten zusätzliche EBM-Vergütungen abrechnen, die insbesondere die Anstellung zusätzlicher nicht-ärztlicher Fachkräfte ermöglichen. Die Bundesregierung hat – ähnlich wie beim Passus zu Gesundheitskiosken – in ihrer Gegenäußerung nun eine Prüfung dieses Vorschlags angekündigt, sonst dazu aber nicht Stellung genommen.

Keine Entdeckelung bei Weiterbildungsförderung für Pädiater

Anders sieht das bei anderen Petita der Länder aus. So hat der Bundesrat vorgeschlagen, bei der Weiterbildungsförderung in der Kinder- und Jugendmedizin die Höchstzahl an Förderstellen zu entdeckeln. Auch sprachen sich die Länder für eine Förderung der Weiterbildung bei bestimmten „grundversorgenden“ Facharztgruppen aus, genannt wurde die Rheumatologie oder Kinder- und Jugendpsychiater.

In beiden Fällen aber winkt die Bundesregierung ab. Es gelte der Grundsatz, dass Praxismitarbeiter und Weiterzubildende aus der Vergütung erbrachter und abgerechneter Leistungen zu finanzieren sind. „Vor diesem Hintergrund ist die Regelung restriktiv zu handhaben“, heißt es. Die Situation in der hausärztlichen Versorgung mit bundesweit mehreren tausend offenen Zulassungen stelle einen „Sonderfall“ dar, der mit anderen Facharztgruppen nicht vergleichbar sei.

Ablehnend äußert sich die Regierung auch zu dem Länder-Vorschlag, die Bundespflegekammer im Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) mit einem Stimmrecht auszustatten. Zur Begründung heißt es, die Verbände der Pflegeberufe nähmen im Selbstverwaltungssystem der GKV aktuell keine mit den anderen Trägerorganisationen vergleichbaren Aufgaben zur Ausgestaltung der Versorgung wahr.

Ein Stimmrecht der Profession Pflege würde insoweit „einen Systembruch im Hinblick auf das Selbstverwaltungssystem der GKV“ bedeuten. Ein solches Recht für eine Berufsorganisation wäre nicht mit der bestehenden Organisationsstruktur des G-BA vereinbar, heißt es.

Keine Bagatellgrenze von 100 Euro bei Abrechnungsprüfungen

Keine Chance sieht die Regierung auch bei dem Vorschlag des Bundesrats, die Bagatellgrenze bei Abrechnungsprüfungen nach Paragraf 106d SGB V auf 100 Euro je Betriebsstättennummer, Krankenkasse und Quartal festzulegen. Hier gilt nach Paragraf 106d Absatz 4 Satz 1 bisher eine Grenze von 30 Euro. Die Länder argumentieren, dies würde einen „wichtigen Beitrag zur Entbürokratisierung“ leisten.

Doch nach Ansicht der Regierung wäre dieser Schritt „nicht sachgerecht“: „Damit würden Fehlverhalten und Abrechnungsbetrug im Gesundheitswesen sowie die rechtswidrige Nutzung von Finanzmitteln wesentlich erleichtert werden“, lautet die Begründung. (fst)

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