Fazit nach 100 Jahren
„Wenn es die KV nicht gäbe, müsste man sie erfinden“
An einem Sommerabend im Jahr 1919 schufen Hamburger Kassenärzte mit der „Vereinigung der Krankenkassenärzte Groß-Hamburgs“ die bundesweit erste Kassenärztliche Vereinigung.
Veröffentlicht:Wofür brauchen wir die KV? Diese Frage stellen sich mitunter niedergelassene Ärzte, die Zwangsmitgliedschaft und Durchsetzung gesetzlicher Bestimmungen wahrnehmen, aber selten Vorteile erkennen. Wäre ihre Praxistätigkeit ohne die Kassenärztliche Vereinigung also leichter und zugleich auch noch von der lästigen Umlage befreit? Eine Frage, für deren Antwort ein Rückblick in die Anfangsjahre der vor 100 Jahren gegründeten ersten deutschen KV in Hamburg lohnt. Um zu verstehen, warum sich damals Ärzte um Dr. Julius Adam zusammenschlossen, hilft die von den Historikern Dr. Anna von Villiez und Prof. Hans-Walter Schmuhl aufgearbeitete Geschichte der KV.
Dem Sommerabend im Jahr 1919, an dem die Hamburger Kassenärzte zu ihrer konstituierenden Sitzung zusammenkamen, die „Vereinigung der Krankenkassenärzte Groß-Hamburgs“ gründeten und Adam zu ihrem ersten Vorsitzenden wählten, waren schwere Jahre vorausgegangen, in denen Ärzte als Einzelkämpfer agierten. Die Kassen – die gesetzliche Krankenversicherung gab es schon seit 1881 – entschieden damals durch den Abschluss von Einzelverträgen, welcher Arzt Kassenarzt werden durfte – und damit maßgeblich über seine Existenz.
Wer einen solchen Vertrag abschließen konnte, galt als „fixiert“. Er durfte ausschließlich für diese Kasse arbeiten. Patienten dieser Kasse hatten auch zu den Ärzten zu gehen, die einen entsprechenden Vertrag mit dieser Kasse hatten – freie Arztwahl gab es nicht. Wer die Kasse wechselte, hatte auch den Arzt zu wechseln.
Für die Ärzte kam erschwerend hinzu, dass die Konkurrenz immer größer wurde. Bis zum Ersten Weltkrieg wuchs die Zahl der Ärzte in Hamburg deutlich schneller als die der Einwohner. Damit befanden sich die Krankenkassen in einer komfortablen Situation, wenn sie mit den auf sie angewiesenen Ärzten verhandelten.
„Hamburger Abkommen“
In ersten Bestrebungen, dies zu verbessern, gründeten Ärzte Verbände, organisierten Streiks und forderten Kollektivverhandlungen. Bevor eine Einigung umgesetzt werden konnte, brach der Erste Weltkrieg aus – und für die Ärzte verschlechterte sich die Lage weiter. Kriegsversehrte und Flüchtlinge strömten in die Stadt und mussten versorgt werden, während die Honorierung uneinheitlich und willkürlich blieb.
Erst 1919 konnte eine Gruppe um Adam das „Hamburger Abkommen“ und damit einheitliche Honorare, Einzelleistungsvergütung und geregelte Zulassung durchsetzen. Das Recht, mit den Krankenkassen als Kollektiv verhandeln zu können, befreite den einzelnen Arzt aus der Abhängigkeit der Kasse. Damit brach die Zeit an, in der Ärzte selbst über die Rahmenbedingungen ihrer Arbeit mitbestimmen konnten.
Fast 40 Jahre nach Einführung der gesetzlichen Sozialversicherung war nun ein Gegengewicht der Ärzte zu den bis dahin übermächtigen Krankenkassen geschaffen. „Es ging um eine Partnerschaft auf Augenhöhe, um gleichlange Spieße“, sagt der aktuelle Vorsitzende der KV-Vertreterversammlung, Dr. Dirk Heinrich, zu diesem wichtigen Meilenstein.
Die Entscheidung über die Honorare traf jetzt ein paritätisch mit Ärzten und Kassenvertretern besetztes Gremium. Um die ärztlichen Vertreter dieser Vertragskommission demokratisch zu legitimieren, mussten sie von den Ärzten gewählt werden – dies war die Initialzündung für die Gründung der ständischen Vertretung der Kassenärzte. Von Beginn an hatte diese Organisation unterschiedliche, zum Teil widerstreitende Interessen zu berücksichtigen.
Innerärztliche Auseinandersetzungen
Aber auch die Nicht-Kassenärzte begrüßten die neue Organisation mit gemischten Gefühlen. Im ersten Band der historischen Aufarbeitung wird der erste KV-Vorsitzende mit den Worten zitiert, die innerärztlichen Auseinandersetzungen seien „nicht ohne Kämpfe mit Verwundeten, Vermissten und Totgesagten“ abgegangen. Er sagte außerdem: „Als Vorstandsmitglied musste man die Brust mit schimmerndem Erz dreifach gepanzert haben, um gegen die kollegialen Pfeile der Gegenfront einigermaßen geschützt zu sein.“
Übertrieben? Nein, nur in andere Worte gekleidet als heute. Teilnehmer und Beobachter von KV-Vertreterversammlungen kennen die Auseinandersetzungen. Heinrich sagt dazu: „Auch das hat 100-jährige Tradition.“
Die allerdings durch den Nationalsozialismus unterbrochen wurde. Viele Ärzte, so berichten die Historiker, unterwarfen sich bereitwillig der neuen Führung und beteiligten sich als Täter an deren Verbrechen. Auch KV-Gründer Dr. Julius Adam wurde Opfer dieser Verbrechen. Als Jude wurde er nach Theresienstadt deportiert, wo er 1942 unter grauenvollen Bedingungen mit 80 Jahren starb.
Seine Ideen und das, wofür er lange gekämpft hatte, überdauerten die NS-Zeit. Seine Ideen sind für Heinrich heute so lebendig wie vor 100 Jahren. „Sie sind die Basis, auf der das wohl beste Gesundheitssystem der Welt entstanden ist. Wenn es die KV nicht gäbe, müsste man sie erfinden“.
Archivmaterial, Fotos, Filme und andere Zeitdokumente aus der Geschichte der Körperschaft zeigt die KV Hamburg im Hamburger Ärztehaus bis 30 September. Der erste Band der Historiker Dr. Anna von Villiez und Professor Hans-Walter Schmuhl über die Geschichte der KV bis 1965 ist im Dölling & Galitz-Verlag erhältlich. Der zweite Band soll zum Jahresende veröffentlicht werden.