Ampel-Pläne zur Gesundheit

Wer hat am Notfalltresen den Hut auf? KVen haben die Wahl

KVen sollen ein Wahlmenü erhalten, wie sie die Versorgung in integrierten Notfallzentren sicherstellen. Das Rettungswesen soll Teil des SGB V werden.

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Die Ampel nimmt einen neuen Anlauf für eine Reform der Notfallversorgung. Vertragsärzte und Krankenhaus-Lobby hatten sich in der vergangenen Legislatur darüber zerstritten, wer in den geplanten integrierten Notfallzentren (INZ) den Hut aufhaben soll. Jetzt bekommen die KVen die Wahl: Sie können die ambulante Notfallversorgung dort selbst sicherstellen oder aber die Verantwortung – nach Absprache mit dem Land – teilweise oder ganz dem Betreiber des INZ übertragen.

Durch die Verschränkung von Rettungsleitstellen, von Bereitschaftsdienst sowie Ersteinschätzungssystemen wie etwa die „Strukturierte medizinische Ersteinschätzung in Deutschland“ (SmED) erhoffen die Ampelianer sich eine „bedarfsgerechte Steuerung“. Zugleich soll ein alter Streitpunkt abgeräumt werden, indem das Rettungswesen als eigener Leistungsbereich in das SGB V aufgenommen wird. (fst)

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