Neuer Fall nach Freispruch vor fünf Jahren
Wieder vor Gericht: Hausarzt Christoph T. soll depressive Frau bei Suizid unterstützt haben
Abermals steht der Berliner Arzt Christoph T. vor Gericht, weil er eine Frau beim Suizid unterstützt haben soll. Vor fünf Jahren war er in einem anderen Fall noch freigesprochen worden.
Veröffentlicht:Berlin. Knapp fünf Jahre nach dem vom Bundesgerichtshof bestätigten Freispruch muss sich der Berliner Hausarzt Christoph T. ab dem 20. Februar wieder vor Gericht verantworten. Diesmal geht es im Landgericht unter anderem um Totschlag in mittelbarer Täterschaft. Wie vor fünf Jahren dreht sich die Verhandlung um die Selbsttötung einer Frau, bei der der inzwischen 74-jährige Mediziner geholfen haben soll. Die Strafkammer hat vorerst neun Verhandlungstage angesetzt.
Die Anklage geht von mittelbarer Täterschaft aus, da die Frau an einer Depression litt. Laut Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft stellte Christoph T. im Juni 2021 einer 37-jährigen Studentin tödlich wirkende Tabletten zur Verfügung. Nachdem der erste Suizidversuch nicht gelang, da die Frau die Medikamente erbrach, legte der Arzt drei Wochen später in einem Hotelzimmer eine Infusion. Diese löste die Studentin den Angaben zufolge selbst aus, wenige Minuten darauf starb sie.
Freier Entschluss zum Suizid steht in Frage
Die Frau soll laut Staatsanwaltschaft seit 2005 an einer schweren Depression erkrankt gewesen sein. 2021 sei es ihr deswegen nicht mehr möglich gewesen, einen freien Willen zu bilden. Christoph T. sei dies bewusst gewesen, „dennoch soll er die Frau in ihrer Ansicht bestärkt haben, dass es keine weiteren zielführenden Therapiemöglichkeiten und damit keine Hoffnung auf eine langfristige Besserung ihrer gesundheitlichen Situation mehr gebe“, schrieb die Staatsanwaltschaft vergangenen April anlässlich der Anklageerhebung in einer Mitteilung.
2018 war der Berliner Arzt vom Landgericht Berlin vom Vorwurf der Tötung auf Verlangen freigesprochen worden, das Urteil hatte ein Jahr später der Bundesgerichtshof bestätigt. Damals war Christoph T. angeklagt worden, weil er 2013 eine 44-jährige, an einer chronischen Reizdarmerkrankung leidende Arzthelferin bei der Selbsttötung unterstützt hatte. Er hatte auf Privatrezept Pentobarbital verschrieben und nach der Einnahme der Tabletten die bewusstlose Frau zweieinhalb Tage bis zu deren Tod immer wieder besucht. Vereinbarungsgemäß hatte der Arzt aber keine Rettungsversuche unternommen. (juk)